10.06.08

Datenschutzbeauftragte handeln...

Das ist doch mal eine schöne Nachricht. Man glaubt doch immer, dass diese Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hauptsächlich jährliche Berichte verfassen und ansonsten irgendwie nicht so nützlich sind.

Aber das stimmt gar nicht. Es dauert halt alles ein bisserl länger, weil Datenschutzbeauftragte so viele Eingaben bekommen. Und da sage ich: Recht so. Viel mehr Leute sollten ihrem Datenschutzbeauftragten schreiben. Das hilft nämlich. Und das kann ich auch beweisen.

Habe ich nämlich gemacht. Vor ziemlich genau 2 Jahren. Und jetzt heißt es REWE-Konzern verliert gegen Michael.

Die damals noch Minimal-Fililale im schönen HD-Rohrbach und jetzt der REWE-Markt hatten es sich nämlich zur lästigen Angewohnheit gemacht, bei Einwegpfandrückgaben ab einem bestimmten Betrag eine Unterschrift und ab einem höheren Betrag die gesamte Privatanschrift einzufordern und verweigerten ansonsten gerne mal die Auszahlung des Geldes.

Zugegeben. Man bekam sein Geld auch ohne Angabe von Privatanschrift und Unterschrift. Aber nur, wenn man sich wie ich persönlich beim Marktleiter beschwerte, der dann darauf hinwies, dass es sich um eine “freiwillige” Angabe handele. Pustekuchen. Denn beim nächsten Mal wollte man mir wieder kein Geld geben.

Ich habe also eine lustige Adresse angegeben und dem Datenschutzbeauftragten von BW geschrieben. Hätte ich nicht gemacht, wenn der Marktleiter damals nicht so unhöflich gewesen wäre. Das wäre aber ein Fehler gewesen. Ich werde bei solchen Datenmißbrauch-Dingen in Zukunft immer dem Datenschutzbeauftragten schreiben. Funktioniert nämlich. Und das heißt: Ein jeder kann seinen Teil beitragen, um Mißbrauch zu bekämpfen.

Der Datenschutzbeauftragte von BW hat dann meine Eingabe an den Datenschutzbeauftragten von Hessen weitergegeben, der es an den Datenschutzbeauftragen von NRW weitergeleitet hat. Besitzerwechsel. Der Minimal war plötzlich zum REWE geworden.

Im Frühjahr 2007 kam dann die erste Antwort samt Stellungnahme des REWE-Konzerns. Einzelpraxis. Keine Weisung von oben. Maßnahme abgeschafft. Marktleiter instruiert. Ganz im Gegensatz zur Auskunft des Marktleiters damals: Allgemeine Anordnung, Anweisung von oben, ist aber eine freiwillige Angabe. Blabla.

Das habe ich dann natürlich sofort ausprobiert. Ein Glück, dass ich mir schon vorher eine lustige Adresse zum Angeben ausgedacht hatte. Beim Unterschreiben habe ich mich dann freundlich mit dem Angestellten an der Kasse unterhalten. Der war auch prompt so nett, mir ein wenig Munition zu liefern.

Altes Spiel: Anweisung von oben, kann er nix machen. Er wüsste zwar, dass er gar keine Unterschrift einfordern darf, wäre aber dazu gezwungen. Und zwar wegen der Gefahr des Pfandbetrugs durch Mitarbeiter.

Das habe ich dann natürlich alles dem Datenschutzbeauftragten von NRW erzählt. Und kaum ein Jahr später, sprich heute, lag eine neue Antwort in meinem Briefkasten. Und diesmal hatte sich der Datenschutzbeauftrage des REWE-Konzerns persönlich geäußert, der mich im Übrigen wohl nicht so gerne hat.

Das geht zumindest in stilistischer Hinsicht aus seiner schriftlichen Stellungnahme hervor, in der er immer ganz gekonnt an den richtigen Stellen meinen Namen platziert. Häufig in Verbindung mit Wörtern wie “Vermutung”.

Insgesamt wurden zwar einerseits alle Bestandteile meiner Eingabe samt der mündlichen Auskünfte von Marktleiter und Kassenangestellten zurückgewiesen. Andererseits hat sich der gute Mann offenbar viel Arbeit mit mir machen müssen:

Immerhin musste er die entsprechenden Abteilungen seines Konzerns von der Abschaffung einer Praxis überzeugen, die eigentlich und offiziell gar nicht existent. Und dann musste er auch noch veranlassen, dass entsprechende offizielle Weisungen an alle Märkte rausgehen. Damit sie die neue Praxis der Nichtdatenerhebung implementieren, die die gar nicht existente, alte Praxis der Datenerhebung ersetzt.

Nach Angaben des Datenschutzbeauftragten des REWE-Konzerns haben schon einige Märkte auf die Weisung geantwortet und die Implementierung der neuen Praxis bestätigt. Der Datenschutzbeauftragte will jetzt künftig stichprobenartige Kontrollen durchführen.

“Aufgrund der Eingabe von Michael ist diese Praxis nun abgeschafft.” Ungefähr so steht es in der Stellungnahme des REWE-Konzerns. Sehr schön. Da habe ich endlich mal das Gefühl, dass man sich vertrauensvoll an seien Staat wenden kann.

Das mit der Stichprobe nehme ich dann morgen gleich selbst in die Hand. In einem anderen REWE-Markt als sonst, um auch ganz sicher zu gehen. Da kann natürlich jeder helfen, dem Datenschutzbeauftragen des REWE-Konzerns das Geschäft zu erleichtern: Man bringe Einwegpfand in Höhe von mindestens fünf Euro (Unterschrift) oder 15 Euro (Adresse) zu einem Minimal oder REWE-Getränktemarkt. Dabei darf man keinen Einkauf tätigen. Und dann schaut man mal, was passiert.

Verfasst von Michael am 10.06.08 14:47
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Kommentare

Bei uns um die Ecke war das eh nie ein Problem, weil der Minimal/Rewe seit längerem einen Automat hat. Die entsprechenden Bons werden problemlos ausbezahlt, auch wenn man nix kauft.

Davon unbenommen: Vielen Dank für Deine Mühe!

Posted by: lambach am 11.06.08 13:32

Glückwünsche zum Erfolg.
Nehme mir vor, das auszuprobieren und notfalls auch Eingabe zu machen.
Dauert bei meinem Flaschenkonsum aber…. trotz würg EM.

Posted by: sliqq am 17.06.08 00:36
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