09.04.08
Durchsetzung geistigen Eigentums
Es ist wirklich kaum zu glauben. Es ist noch keinen Monat her, dass das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag der Gegner des “Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung” teilweise stattgab:
Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wurde verfügt, dass Telekommunikationsanbieter aufgrund des verfassungsrechtlich bedenklichen Status des Gesetzes nur in ganz bestimmten Fällen an Strafverfolgungsbehörden (!) herausgeben dürfen:
Nur dann, wenn es sich erstens um die Aufklärung einer schweren Straftat handelt, zweitens ein hinreichend tatsachengestütztes Verdachtsmoment vorliegt und drittens eine Aufklärung auf anderem Wege so gut wie ausscheidet (Begründung, PDF). Soweit zu den derzeitigen Möglichkeiten von Strafverfolgungsbehörden.
Unter diesen Vorbedingungen lässt die Bundesregierung unter Federführung des Justizministeriums am Donnerstag doch allen Ernstes über das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” abstimmen.
Dieses soll Rechteinhabern einen direkten Auskunftsanspruch in Sachen Telekommunikationsdaten einräumen. Da werden die Strafverfolgunsbehörden gar nicht erst bemüht. Und Gegenstand sind auch keine schwere Straftaten. Es geht konkret um “klein Fritzchen”, der auf seiner Homepage ein Bild zeigt, das einem Dritten gehört, oder “klein Hänschen”, der sich soeben den neusten Jamba-Klingelton aus dem Netz heruntergeladen hat.
Dieser “Drittauskunftsanspruch” umfasst jeden nur denkbaren Bagatellfall des Urheberrechts. Damit ist es auch ziemlich schwer, noch eine sinnvolle Analogie zur Veranschaulichung zu finden. Auf SpOn ist der Grüne Abgeordnete Jerzy Montag beim Versuch kläglich gescheitert, weil er ein Fahrrad und damit einen nachvollziehbar wertvollen Gegenstand wählt. Passend kommt mir eher folgende Analogie vor:
Ich beobachte einen vagen Bekannten dabei, wie er im Supermarkt eine Traube nascht. Künftig hätte jetzt der Supermarkt das Recht, von mir Name und Adresse des Naschers zu verlagen. Er kann mich vor Gericht dazu zwingen. Das ist nichts anderes als Denunziationspflicht auf allerhöchstem Niveau.
Der Unterschied dabei ist freilich noch, dass ich im Gegensatz zu Telekommunikationsunternehmen nicht Millionen Bekannten habe. Faktisch läuft das dann nämlich so:
Von Rechteinhabern betraute Unternehmen gehen direkt zum Richter (den braucht man noch) und sagen: Wir haben hier 2.500.000 IP-Adressen, deren Besitzer die Urheberrechte unserer Kunden verletzt haben. Auf dieser DVD hier haben wir passend dazu Beweismittel in Form von Screenshots u.a. gespeichert. Wollen Sie die 2.500.000 Datensätze jetzt alle durchgehen oder wollen sie gleich unterschreiben?
Kann man dann auch gleich noch 'ne Million beliebiger IP-Adressen dazupacken Wer kann das schon kontrollieren? Und es ist immer gut seine eigene Datenbank zu pflegen. Fast alle wirklich geldwerten Geschäfte im Internet drehen schließlich um Datenbanken und nicht um Inhalte.
Da darf sich das Bundesverfassungsgericht gleich wieder auf Kundschaft einstellen. Die Drittauskunft ist im Moment sogar in den USA am Fallen…
Verfasst von Michael am 09.04.08 13:39Technorati Tags: 1984 | Vorratsdatenspeicherung | Urheberrecht | geistiges Eigentum
Unter http://www.irights.info gibt's gut verständliche Infos zu Urheberrechten.
Posted by: Marcel am 14.04.08 13:04