04.04.08
Holzklotz
Holzklotz-Anschlag, Holzklotz-Attentat, Holzklotz-Mord, Holzklotz-Mörder, Holzklotz-Killer. Nur selten ist etwas moderater von Holzklotz-Wurf oder Holzklotz-Attacke die Rede.
Seien wir ehrlich. Täter finden - unbedingt. Aber diese Terrorismus und Mörder - Metaphern müssen gar nicht sein. Tatsächlich passiert es immer wieder, dass Jugendliche etwas von der Brücke schmeißen. Das ist in 90% der Fälle wahrscheinlich nichts anderes als saublöder, jugendlicher Übermut. Die wollten sehr wahrscheinlich niemanden im Sinne eines Mordes umbringen. Und schon gar nicht wie beim Killer auch noch eine bestimmte Person.
Hätten die Täter etwas Restverstand, hätten sie sich natürlich längst gestellt. Nicht nur wegen eines zu erwartenden, milderen Urteils. Sondern auch, weil einem so etwas bestimmt ganz schlimm auf der Seele lastet. Und erfahrungsgemäß ist es für mehr als eine Person immer schwer, ein Geheimnis dauerhaft zu bewahren. Aber den haben sie offensichtlich nicht, den Restverstand.
Die Polizei setzt ihre Hoffnungen jetzt laut Zeit mal wieder in einen Massengentest. Sollten Genspuren gefunden werden wären davon 1200 Jugendliche betroffen.
Jetzt ist es schon soweit, dass ich fast ein schlechtes Gewissen bekomme. Dennoch, man muss es einfach aufschreiben. Denn das tut ja sonst niemand:
Liebe 1200 Jugendliche. Wenn die Polizei auf der Matte steht und eure Gene will… dann müsst ihr freundlich, laut, vernehmlich und bestimmt “Nein” sagen.
Die Polizei wird dann eventuell unangemessen Druck auf Euch ausüben. Das ist nicht böse gemeint, das ist ihr Job. Sie wird Euch fragen, ob ihr vielleicht etwas zu verbergen habt oder Euch erzählen, dass es so etwas wie Bürgerpflicht sei, an der Aufklärung eines solchen Verbrechens mitzuwirken.
Auf die Frage, ob ihr etwas zu verbergen habt, antwortet ihr dann freundlich: “Ja sicher, meine Gene.” Ein Gentest ohne sehr konkreten Verdachtsmoment zu entnehmen bleibt nämlich ein ganz erheblicher und besonders schwerwiegender Eingriff in Eure Persönlichkeitsrechte.
Und der Gesetzgeber hat 2005 bei der Überarbeitung des $81h StPO zwar freundlicherweise bestimmt, dass Eure in einem Massenscreening erhobenen genetischen Merkmale zwar in einem künftigen Strafverfahren nicht gegen Euch verwendet werden dürfen. Er hat aber nicht bestimmt, dass diese Daten gelöscht werden müssen. Er hat auch nicht bestimmt, dass die Daten nicht andersweitig verwendet oder weitergegeben werden dürfen. Etwa an ausländische Behörden. Und deren Datenbanken könnten etwa im Zuge von Amtshilfe durchaus auch gegen Euch verwendet werden.
Immer dran denken…die europäischen Staaten sind Filesharer…Außerdem sind solche Daten bereits deswegen nicht sicher bei irgendeinem Staat aufgehoben, weil es immer mehr als genug Leute mit Zugriff gibt und solche Daten sehr viel Geld wert sind.
Verfasst von Michael am 04.04.08 13:50
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