14.12.07
Buback Ermittlungen
Heute brauche ich schon wieder die Weisheiten eines Juristen, um der grossen Verwirrung zu entgehen.
Also, da möchte die Staatsanwaltschaft im Zuge der Buback Ermittlungen gerne Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg wegen Aussageverweigerung in Beugehaft nehmen.
Jetzt behaupted der Staatsanwalt, dass jene vier kein Zeugnisverweigerungsrecht hätten. Andererseits gilt unser Quartett doch auch aus Sicht der Bundesanwaltschaft als Mitverantwortliche am Buback - Mord. Drei davon sind sogar dafür verurteilt worden. Es kaum anzunehmen, dass die Beteiligten damals freigiebig aus dem Nähkästchen plauderten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich bei wahrheitsgemässer Aussage der Gefahr der Verfolgung wegen einer Strafttat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen ist realistischerweise gegeben.
Also, liebe Hobbyjuristen…Erklärung bitte…
Verfasst von Michael am 14.12.07 16:19nach dem gutem alten rechtsstaatlichen Prinzip “Ne bis in idem” (Verankert in Art 103, Abs. 3 GG), darf niemand wegen des gleichen Verbrechens zweimal verurteilt werden. Da das Zeugnisverweigerungsrecht im Strafrecht aber nur für nahe Verwandte, Ehegatten (§52 StPO) und aus beruflichen Gründen (Journalisten, Anwälte, Seelsorger… in §53 StPO) sowie eben zur Abwendung einer strafrelevanten Selbstbelastung (§55 StPO) gilt, haben anscheinend zumindest die drei bereits rechtskräftig Verurteilten keinen Anspruch auf diese Perle des Rechtsstaats… Auch wenn ich beileibe kein Fan der Beugehaft bin: Verfassung und Gesetze scheinen da eindeutig zu sein.
Für Michael, als Fan des Amt des Bundespräsidenten, sei noch auf §54, Abs. 3 StPO verwiesen: “Der Bundespräsident kann das Zeugnis verweigern, wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.”
Posted by: Philip am 15.12.07 16:21hm… fraglich bleibt dann ja nur noch, ob vielleicht zusätzliche Verbrechen im Zuge des ersten noch strafbar sind… ich müsste dazu mal einen Kommentar bemühen… da hab ich aber keine Zeit zu. Lassen wir das also erstmal und warten auf echte Juristen, die sowas können.
Posted by: Philip am 15.12.07 16:24