21.10.07

Ambivalenzen im Krieg gegen den Terror

Die Türkei, so wird soeben berichtet, hat anscheinend die PKK im irakischen Grenzgebiet angegriffen. So würde das nicht gehen, wird dieser Tage gerne aus EU-Perspektive berichtet. Man müsse sich schon ans Völkerrecht halten, wenn man EU-Mitglied werden wolle. Was bekanntlich nicht mehr so wichtig ist, wenn man erst einmal EU-Mitglied ist, wie der Kosovo und die britische Beteiligung am Irak-Krieg einigermaßen lebhaft demonstrieren.

Nun ist der Krieg gegen den Terror doch ganz explizit ein “weltweiter Krieg” und unsere amerikanischen Freunde legen dabei durchaus mal Entfernungen von 10000 Kilometern und mehr zurück, um Terroristen allerorten den Garaus zu machen. Mithin lag der ganze Irak Krieg ziemlich abseits jeglicher Sicherheitsinteressen der USA in einem engeren Sinne, was wir spätenstens seit der Nicht-Entdeckung von Massenvernichtungswaffen wissen.

Auch die Logik, man dürfe nicht einfach so nationale Grenzen überschreiten, widerspricht dem weltweiten Krieg gegen den Terror freilich per Definition.

Man stützt prinzipiell auch gerne die Anti-Terror-Aktionen Dritter. Erinnert man sich an das letzte Jahr herrschte durchaus (weitgehende) Einigkeit unter politischen Führungsspitzen, dass Israel im Sinne des Selbstverteidigungsrechts berechtigt war, die Hisbollah im Libanon anzugreifen. Vage erinnert man sich vielleicht an Phosphor- und Streubomben, die völlige Zerstörung der Infrastruktur im libanesischen Grenzgebiet usw.. Von einigen Bedenken über die “Verhältnismäßigkeit” abgesehen fanden das der Herr Bush, der Herr Blair und auch die Frau Merkel durchaus korrekt und der Anti-Terror-Sache dienlich. Erinnern wir uns noch schnell an die “Konstruktion” eines Kriegsgrundes: da waren doch tatsächlich zwei israelische Soldaten verschleppt worden.

Es wundert also schon, mit welcher Vehemenz die gleichen politischen Führungsspitzen dieser Tage der Türkei ein Recht auf Selbstverteidigung absprechen wollen bzw. einen Grenzübertritt als Unverhältnismäßig bewerten sowie mit (einigermaßen virtuellen) politischen Sanktionen drohen.

Werden doch im türkisch-irakischen Grenzgebiet zur Zeit alle Nase lang türkische Militärs von der PKK bei Anschlägen ermordet. Auch steht nicht in Zweifel, dass sich die PKK auf irakischem Territorium organisiert. Nicht mal steht in Zweifel, dass die PKK eine terroristische Vereinigung ist. Nur die zentrale Idee des Anti-Terror-Krieges, nämlich dass ein konsequentes militärisches Vorgehen gegen Terroristen der Durchsetzung von Sicherheitsinteressen evidenterweise dienlich sei, gilt hier offenbar nicht.

Warum ist nun das Selbstverteidigungsinteresse der Türkei verhältnismäßig unverhältnismäßig? Das leuchtet mir gar nicht ein. Im Gegenteil finde ich es sehr befremdlich und mithin verwirrend. Jetzt wird von mir auch noch erwartet, dass ich zwischen verhältnismäßig guten Terroristen, die sich in einem Land doch bitte frei organisieren können sollen, und verhältnismäßig schlechten Terroristen, die man im gleichen Land mit Vehemenz bekämpfen muss, unterscheiden soll.

Der zentrale Satz ist dabei: Es könnte eine verhältnismäßig stabile Region im Irak destabilisieren, wenn man dort Terroristen angreift. Das nun aber führt bei mir zu verhältnismäßig unverhältnismäßig starken Krämpfen in meinen Gehirnwindungen.

Meine zwischenzeitliche These, dass die amerikanische Regierung vielleicht lernfähig sei und mitbekommen hat, dass Kriegshandlungen dummerweise nicht-intendierte negative Folgewirkungen haben können, scheidet nun leider auch aus. Da muss man sich nur die jüngsten Bush-Zitate zur Möglichkeit eines dritten Weltkriegs vor Augen führen.

Der Türkei das Recht auf Selbstverteidigung in diesem Fall abzusprechen, verdeutlicht auf jeden Fall inhärente Legitimationsdefizite und Ambivalenzen im Krieg gegen den Terror. Wie kann etwa die USA eine derart weite Definition von Sicherheitsinteressen für sich als legitimen Grund zum Einsatz militärischer Gewalt in Aspruch nehmen und einem Nato-Bündnispartner dessen Sicherheitsinteressen in einem viel konkreteren und engerem Sinne betroffen sind, das gleiche Recht absprechen? Dies gilt im weiteren auch für die Staaten der EU, die bekanntlich unter dem Deckmantel des Krieges gegen den Terror die eigentümlichsten Sicherheitsgesetze erlassen oder selbst militärisch nicht unttätig sind. Letzten Endes wird dadurch doch zugleich das eigene Handeln delegitimiert.

Wer kann denn noch glaubwürdig seine völlig abstrakten Sicherheitsinteressen zur Legitimation von Antiterrorgesetzgebung oder Kriegshandlungen anführen, wenn er zugleich einem Dritten, der auch noch Bündnispartner ist, die Durchsetzung seines völlig konkreten Sicherheitsinteresses verweigern möchte?

Verfasst von Michael am 21.10.07 13:46
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Kommentare

Ich stimme Ihnen vollständig zu. Es ist lächerlich, dass man versucht der Türkei das Recht auf Verteidigung abzusprechen. Auf mich persönlich wirkt es sogar so, dass in den Medien so getan wird, als ob die Türkei die Kurden diskriminiert oder gar angreift. Dabei ist es lediglich eine Verteidigung.

Die einzige Möglichkeit auf Frieden ist die, dass die PKK den Terror abschwört, doch daran glaube ich leider nicht mehr.

Grüße,
Muty.

Posted by: Muty am 22.10.07 22:36
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