16.05.07
Wahlrecht für die Kleinen (5)
Das Büro von Steffen Reiche (MdB) hat freundlich angefragt, ob wir uns des Themas “Wahlrecht von Geburt an” annehmen könnten. Steffen Reiche plant eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erstellen und in dieser und künftigen Legislaturperioden um eine Mehrheit für sein Ansinnen zu ringen.
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere, dass “Wahlrecht von Geburt an” auch ein kurzfristiges Thema im letzten Bundestagswahlkampf war und wir uns an dieser Stelle nebst anderen Blogs bereits ausführlich damit auseinandergesetzt haben. Silvana Koch-Mehrin (“Suesse”) war damals der Auffassung, dass Frauen als Produzenten der “Brut” das Stellvertreterwahlrecht inne haben sollten, um wenig verantwortungsvollen Karriere-Männern damit eins reinwürgen zu können. Angestoßen wurde die Debatte damals von - ratet mal - Paul Kirchhof, der durch das elterliche Stellvertreterwahlrecht einen Anreiz zu erkennen glaubte, mehr Kinder in die Welt zu setzen. Und Roman Herzog veröffentlichte ein Buch, um uns zu erklären wie der “Ruck” gelingt. Kurzum seien junge Menschen (junge Eltern) im neokonservativ-neoliberalen Sinne reformwillig. Ihr mehr an Stimmen würde damit das Reformtempo erhöhen. Bestenfalls könnte man auch alten Menschen das Wahlrecht aberkennen. Eine besonders hübsche Diskussion zum Thema Kinderwahlrecht gab es damals auf Lisa Rosas “Shift”.
Einer unserer allersten Beiträge wies bereits auf das Thema hin - genauer auf einen Essay-Wettbewerb der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, der sich des Themas Kinderwahlrecht annahm. Und da man die ganze Blogdebatte von damals gemütlich nachlesen kann, will ich an dieser Stelle einfach die Gelegenheit nutzen, um die Siegeressays vorzustellen und ergehe mich in der Hoffnung, dass dies in Herrn Reiches Sinne ist:
Der Sieger, Wolfgang Gründiger, setzt sich in seinem Essay (PDF) vornehmlich mit den Einwänden gegen ein Kinderwahlrecht bzw. das Elternstellvertreterwahlrecht auseinander. Vor dem Hintergrund der historischen Ausbreitung des Wahlrechts werden juristische wie politische Möglichkeiten der Durchsetzung des Kinderwahlrechts knapp diskutiert.
David Krebs Aufsatz (PDF) ist theoretisch orientiert und legt eine demokratietheoretische und juristische Perspektive an, um Probleme des Kinderwahlrechts zu diskutieren. Krebs unterscheidet zwischen formaler und materieller Generationengerechtigkeit und schätzt die Chancen zur Durchsetzung des Kinderwahlrechts gering ein. Während es formale Generationengerechtigkeit herstellen würde, argumentieren politische Befürworter des Mechanismus häufig anhand des Ziels materielle Generationengerechtigkeit herzustellen. Hierdurch gerät der Mechanismus “Kinderwahlrecht” zu einem interessenspolitischen Gegenstand, was gleichsam die Durchsetzungschancen drastisch mindert.
Eine materielle Perspektive legt dann Tim Krieger (PDF) an, der mittels eines public-choice-Ansatzes am Beispiel des Rentensystems die Herstellung materieller Generationengerechtigkeit durch die Einführung des Kinderwahlrechts diskutiert. Krieger kommt zu dem Schluß, dass die Einführung des Kinderwahlrechts keinen relevanten Beitrag zur Herstellung materieller Generationengerechtigkeit bedeuten würde und stützt damit letztlich Krebs These, dass ein materiell orientierter, politischer Argumentationsstrang den Durchsetzungschancen des Kinderwahlrechts zuwider läuft.
Ines Brock (PDF) setzt sich mit dem Thema aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive auseinander. Als einzige Preisträgerin spricht sie sich letztlich gegen das “Wahlrecht von Geburt an” aus und macht sich stattdessen für eine radikale Absenkung der Altersbegrenzung auf 12 Jahre stark. Sie stützt ihre Argumentation auf Forschungsergebnisse, die insbesondere bei jungen Menschen zwischen 12-14 Jahren ein stark ausgeprägtes politisches Bewußtsein und ein hohes Maß an gesellschaftlichen Engagement erkennen. Und dies wird auch von den letzten Preisträgern Albrecht Mangler und Stephan Hahr (PDF) bestätigt, die eine empirische Untersuchung mit einer 7. und einer 10. Schulklasse vorlegen. Etwa die Hälfte der Schüler hegt einen Wahlwunsch. Die jugendlichen zeichnen sich durch hohe Mediennutzung aus und erweisen sich als politisch gut informiert. Mehrheitlich positionieren sich die Jugendlichen linkspolitisch, während extrem-politisches Testwahlverhalten keine Rolle spielt. Sie empfehlen die schrittweise Absenkung des Wahlalters zunächst auf 16 Jahre, um später das Wahlrecht von Geburt an einzuführen.
Nichts ist stärker als eine Idee, deren Zeit gekommen ist. Noch mag die Zeit nicht reif sein, aber wir kämpfen dafür, dass sie es wird. Dicke Bretter bohren kann auch Freude bereiten.
Das hat er uns geschrieben, der Herr Reiche. Und er hat sicherlich ein verdammt dickes Brett vor sich. Ich hab mich hier an verschiedener Stelle gegen ein Stellvertreterwahlrecht ausgesprochen. Fast hätte mich das Sieger-Essay, dass ein ziemlich gutes Verfahren zur Umsetzung präsentiert, eines Besseren belehrt. Aber letzten Endes findet keines der Essays eine überzeugende Antwort auf die Frage wer (Vater,Mutter) anstelle des Kindes wählen darf, noch wie verfahrenstechnische Konfliktfälle (etwa minderjährige Eltern) zu lösen wären. Und all dies würde bereits die treuhänderische Stimmverwaltung im Sinne der Kinder seitens der Eltern voraussetzen.
Das Siegeressay schlägt ein Mischverfahren vor, nach dem Eltern die Stimme ihres Kindes treuhänderisch verwalten, bis das Kind - gleich welchen Alters - die Ausübung des Wahlrechts quasi per Formular für sich in Anspruch nimmt. Letzteres scheint mir die leichter zu begründende und weniger konfliktanfällige Lösung zu sein. Wahrscheinlich wird Herr Reiche - aufgrund des einschlägigen hypothetischen Wahlverhaltens Minderjähriger - auf eine rot-grüne Zweitdrittelmehrheit in Bundestag und -rat warten müssen. Sollte dies jemals passieren, würde ich ihm eine simple Lösung vorschlagen, nach der ein jedes Kind/Jugendlicher per Postkarte sein Wahlrecht beantragen kann.
Technorati Tags: Wahlrecht | Kinderwahlrecht | Stellvertreterwahlrecht | Generationengerechtigkeit