04.04.06

Costs of Freedom

Da kennt man sich vor Absurditäten schon wieder nicht aus. Hat doch heute das Verwaltungsgericht Berlin der ehemaligen Geisel Reinhilt Weigel Recht gegeben, dass sie sich NICHT an den Kosten ihrer Befreiung durch den Staat beteiligen muss. Und tatsächlich war das bisher zu meinem höchsten Erstaunen Gang und Gäbe:

Eingeforderte Kosten nach einer Befreiung:

  • Reinhilt Weigel (Kolumbien): 12640 Euro
  • Familie Wallert (Philippinen): 6590 Euro
  • Jürgen Chrobog (Jemen): 2260 Euro
  • Sahara-Geiseln: ca. 2000 Euro/Person
  • Susanne Osthof (Irak): 0 Euro (Kosten nicht individuell zurechenbar)
  • Zahnarzt aus München (Kolumbien): 1700 Euro
Verfasst von Michael am 04.04.06 16:15
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Freiheit endlich wieder kostenlos
Die Kosten der Freiheit hat das Küchenkabinett beispielhaft in einer kurzen Liste zusammen gefasst. Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass Entführungsopfer künftig nicht mehr für ihre Befreiung durch die Bundesregierung zur Kasse...
Weblog: Der Blogbote am: 04.04.06 20:55
Kommentare

Und das halte ich auch für richtig. Theoretisch wäre der Staat dazu berechtigt immer dann Ersatz von Geretteten zu fordern, wenn deren Unglück sich aus eigener Unvorsicht/Dämlichkeit ergibt. Dass der Staat dabei nicht wirklich die gesamte Summe zurückfordert ist dabei ziemlich freundlich. Wer sich in ein Land begibt für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt, der hat sich selber um seine Sicherheit zu kümmern. Der Staat ist da meiner Ansicht nach seiner Fürsogepflicht nachgekommen indem er sagt: “Dahin besser nicht, liebe Schutzbefohlene!”

Sowas kann natürlich nicht soweit gehen wie man das gerüchteweise in China hört, wo angeblich teilweise die Angehörigen von Hingerichteten den Preis der Kugeln zahlen müssen.

Posted by: Philip am 04.04.06 20:09

Wenn der Staat seiner Führsorgepflicht bereits nachgekommen war…wieso hat er die gute Frau dann befreit?

Posted by: michael am 04.04.06 22:43

@Philip in puncto Reisewarnung muss ich Dich enttäuschen, wenn Du über die aufgeführten Fälle sprichst. Abgesehen vom Irak gilt für keines der Länder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (auch nicht für den Jemen). Derzeit warnt das AA neben dem Irak nur vor Reisen nach Afghanistan, Haiti, in den Kongo, die Palästinensergebiet und Somalia. Im Gegenzug zu den weit verbreiteten Sicherheitshinweisen des AA, die auf länderspezifische Risiken aufmerksam machen, ist der Status einer offiziellen Reisewarnung beispielsweise juristisch entscheidend, wenn es um Reisestornierungen geht.

Posted by: Stefan am 05.04.06 02:41

In Ordnung. Kritik angenommen. Trotzdem: selbst die Risiken zu erklären halte ich für ausreichend.Aber Michael, mal ernsthaft: die Frau nicht befreien? Es gibt einen Unterschied zwischen “theoretischer” und “moralischer Pflicht”… auch wenn ich kein Moralphilosoph bin, halte ich es für angemessen jemandes Leben zu retten, wenn es in Gefahr ist. Ich finde eben nur, dass der Staat das dann nicht umsonst machen muss. Die Sanitäter lassen einen Motoradfahrer ohne Helm oder einen Autofahrer der nicht angeschnallt war auch nicht einfach verrecken.

Posted by: Philip am 05.04.06 15:06

Hallo Experten,

das Urteil schärft die Grenze zwischen einer Befreiung und einer sozialen Notlage im Ausland.

Befreiungen sind gemäß unserer Verfassung Staatspflicht und kostenlos.

Bei vorübergehenden sozialen Notlagen springen die Konsulate ein und können dann nach den einschlägigen Konsulargesetzen einen Teil oder auch die gesamten Kosten zurückfordern.

Bei dem Prozess gings es darum, ob der Hubschrauberflug und die Kosten dafür, zur Befreiung gehören oder schon Heimfahrt waren.


Sie wurden vom Gericht, nach Befragung des AA, der Befreiung zugeordnet.

Die in den Medien oft gehörte Darstellung, dass Geiseln zukünftig ohne Kosten davon kommen ist also falsch. Das AA muss nun nur sorgfältiger die Kosten Trennen und weniger willkürlich zuordnen.

Das Urteil erhöht also die Rechtssicherheit indem es den Ermessenspielraum des AA einengt.

Diese Risiko-Diskussion darf sowieso nicht nur auf das Reisen beschränkt bleiben, weil sie dann sehr einseitig wird.

Wenn sie aber vielseitig wird und z.B. das Inlineskaten oder das zu schnelle Autofahren als vorsätzlich riskantes Verhalten mit einbeziehen soll, dann gibt's wohl Kopfschmerzen, selbst bei Experten.

Posted by: Manuel am 06.04.06 21:16
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