25.03.06

Handy-Clips

Liebe Kinder,

die besorgten Behörden haben natürlich recht. Mit Eurem Handy, Bluetooth, DSL, ein paar Konvertierungsprogrammen und peer-to-peer Tauschbörsen habt ihr es schon ein bißchen leicht an Pornoclips, Happy-Slapping und andere Gewaltvideos zu kommen. Das war früher alles ganz anders. Da gab es nur das Fido-Netz, von Handys keine Spur und ein 14K-Modem war das Höchste der Gefühle. Clips hiessen noch Flics, hatten keinen Sound und wenn's hochkommt 256 Farben. Von Auflösung wollen wir gar nicht reden. Und sie gab es kaum. Eigentlich so gut wie gar nicht. Nur Bilder. Und die musste man dann auf Disketten (!) speichern, die mit der Aufschrift “Windows 3.1 Sicherheitskopie Disk XX” versehen waren, um sie vor seinen Eltern zu verstecken.
Dafür sind nicht alle Nase lang irgendwelche Polizisten aufgetaucht und haben die Disketten kontrolliert.

Wie dem auch sei. Strafrechtlich relevanter und jugendgefährdenter Kram auf Euren Handys ist natürlich Pfui. Und ich möchte Euch davon abraten. Denkt immer daran: Ihr habt nur ein Gehirn und alles was ihr mal gesehen und erlebt habt, das habt ihr dann gesehen und erlebt. Man sollte daher mit dem was man seinem Gehirn zumutet prinzipiell vorsichtig sein.

Aber ihr müsst Euch auch nicht alles gefallen lassen. Nur weil irgendein Schulleiter die Polizei herbeiruft und ebenjene eine Razzia an Eurer Schule durchführt, heisst das überhaupt nicht, dass ihr den Behörden Zugang zu Euren Handydaten geben müsst. Tatsächlich handelt es sich hier um einen ziemlich schwerwiegenden Eingriff in - so hat es das Bundesverfassungsgericht jüngst gewollt - Euer Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Das BverG würde Euch jetzt folgendes raten. Schützt doch einfach Eure Daten durch Passwörter, macht das Handy aus, wenn die Polizei kommt. Und wenn Euch jemand dazu auffordert das Handy anzumachen oder Daten freizugeben ist es Euer gutes Recht mit “Nein” zu antworten.
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich das BverG im weiteren richtig verstanden habe, signalisiert die Schützmaßnahme Eurerseits bereits, dass Ihr einen Zugriff durch Dritte als Verletzung Eures Rechts auf Selbstbestimmung erachtet. Eure Pins und Passwörter zu knacken und Speicher auszulesen, sollte der Polizei dann bestenfalls möglich sein, wenn sie einen sehr konkreten und begründbaren Verdachtsmoment im strafrechtlichen Sinne gegen Euch hat. Bei einer Massenveranstaltung wie einer Razzia ist das völlig unwahrscheinlich.

Und da der Staat immer dazu neigt, sich weit aus dem Fenster zu lehnen, solange sich niemand wehrt. Wenn jemand Eurer Handy konfisziert oder konfiszieren will: Erst ausmachen, dann freundlich erklären, dass man sich mit der Maßnahme nicht einverstanden zeigt. Dann auf Aufforderung ausgeschaltetes Handy übergeben. Dann zur Telefonzelle gehen und Eltern verständigen. Eltern sollen Anwalt verständigen. Der dürfte nicht viel Arbeit investieren müssen, um Eurer Handy unversehrt und unberührt zurückzuerhalten.

Und wenn ihr coole Eltern habt und die Polizei will das Handy doch nicht herausrücken oder umgeht Eure Schutzmaßnahmen: Klagen! Ihr gewinnt. Kosten trägt der Staat.

Verfasst von Michael am 25.03.06 00:49
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Kommentare

Oh, eine Anleitung zum zivilen Ungehorsam. Na, na, Michael. Läßt da jemand den Revoluzer raushängen ;-)

Aber im Ernst: Du hast natürlich recht. Auch wenn einige der Videos sehr weit unter die Sittengrenze gehen.

TC Stahl

Posted by: Denkfabrik für Republikanismus am 25.03.06 13:50
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