24.11.05
Neues Kabinett startet mit dem Abbau von Rechtssicherheit durch
Steuerschlupflöcher schliessen! Sehr sympathische und volksnahe Maßnahme gleich zu Beginn der Amtstätigkeit der Regierung Merkel. Das gefällt. Verluste von Sparfonds sollen künftig nicht mehr mit andersweitigen Gewinnen verrechenbar sein. Habe ich künftig geschrieben? Hups…sollen seit drei Wochen nicht mehr verrechenbar sein. Das rückwirkende Inkrafttreten soll ein “Jahresschlußgeschäft” mit Sparfonds verhindern.
So ein schöne Idee und dann sofort miese Umsetzung. Rückwirkende Gesetzgebung und Rechtsstaat lassen sich mithin nicht sinnvoll vereinbaren. Übertrieben ausgedrückt ist es eher eine milde Form der Willkürherrschaft. Und eine vertrauensbildende Maßnahme für das, was in den nächsten vier Jahren auf Investoren und Anleger zukommt ist es natürlich auch nicht gerade. Schaut man sich den heute veröffentlichten IFO-Index für November an, möchte man glauben “die Wirtschaft” hätte es bereits geahnt. Anyway. In Deutschland sind rückwirkende Regelungen im Steuerrecht bereits seit langem eher üblich. Sollte man trotzdem nicht machen, sehr ungehörig!
Verfasst von Michael am 24.11.05 13:00
Rückwirkend um ein halbes Prozent die Steuern erhöhen (was sind schon 0,5 Prozent?), und zwar für die letzten 30 Jahre - das saniert unseren Staatshaushalt komplett und bringt die Verschuldung auf Null. Dieses Ziel rechtfertigt schließlich alles. Wer wird sich denn, wenn es um das Wohl unseres Gemeinwesens geht, verweigern und an überkommenen rechtsstaatlichen Grundsätzen festhalten? Heiligt der Zweck nicht bekanntlich die Mittel?
Posted by: Michael Schöfer am 24.11.05 21:54