18.11.05

Koalitionsvertrag unterzeichnet. Wahlbeschwerden gegen die Bundestagswahl

Heute Mittag nun wurde vor großem Bahnhof der Koalitionsvertrag besiegelt, der die Zukunft der zweiten Großen Koalition in Deutschland regeln soll.

Derweil droht Ungemach von anderer Seite. Heute am 18. September, zwei Monate nach der Bundestagswahl, endet die Einspruchsfrist zur Anfechtung der Gültigkeit der Wahl. Im Wahlprüfungsverfahren zeichnet sich nach Art. 41 GG erstinstanzlich der Bundestag verantwortlich. Gegen sein Urteil kann jedoch beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
Beim Bundestag wollte man sich uns gegenüber heute allerdings nicht zu eingegangen Einsprüchen äußern und verwies darauf, das Zusammentreten des zuständigen „Bundestagsauschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung“ abzuwarten.

Das Online-Magazin Heise berichtet unterdessen von einem Einspruch des Software-Spezialisten Ulrich Wiesner gegen den Einsatz von softwaregesteuerten Wahlgeräten. Sie genügten nicht „um das verfassungsrechtlich und wahlrechtlich gebotene Öffentlichkeitsprinzip technisch, apparativ und funktional zu verwirklichen“, heißt es in der Beschwerdeschrift. Ebenso sei eine wirksame Kontrolle der Wahlen durch die Öffentlichkeit mangels Transparenz bei der Stimmabgabe verhindert. Ihre korrekte Durchführung oder eventuelle Manipulationen zu überprüfen, erlaube die Software nicht.
Die Wahlcomputer wurden in etwa 30 Wahlkreisen eingesetzt. Mehr als zwei Millionen Wähler seien betroffen.

Auch Martin Fehndrich von Wahlrecht.de kündigte einen Einspruch wegen der Möglichkeit und dem Auftreten von negativen Stimmgewichten an. Durch diesen komplizierten Effekt, der beim Anfallen von Überhangmandaten auftreten kann, werde die Unmittelbarkeit und Freiheit der Wahl verletzt, da Wähler einer Partei gezwungen seien statt für sie zu stimmen, diese Partei mit Vorenthaltung der Zweitstimme zu unterstützen, um nicht einen Sitzverlust für sie herbeizuführen.
Diese Situation ist offensichtlich durch die Nachwahl in Dresden eingetreten.

Ebenfalls im Zusammenhang mit der Nachwahl im Wahlkreis 160 hatte die parteilose Direktkandidatin Elvira Ibraimkulova aus dem Saarland eine Wahlbeschwerde in Betracht gezogen. Sie war vor der Wahl in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen die Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses am Wahlsonntag gescheitert und wurde vom Verfassungsgericht auf die Klagemöglichkeit nach der Wahl verwiesen. Sie und andere Kläger mit „gleich gelagerten Fällen“ sahen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit, da die Dresdner im Gegensatz zu den übrigen Wahlberechtigten die Möglichkeit zur taktischen Wahl hätten.
Das „Prinzip der gleichen Erfolgschance” sei verletzt, sagte dazu der Osnabrücker Rechtsprofessor Jörn Ipsen.

Eine weitere Einspruchsmöglichkeit deutete sich auch in puncto der Zulässigkeit der gemeinsamen, für die WASG offene Liste der Linkspartei an.
Allerdings sind beim Bundesverfassungsgericht auch noch Klagen gegen die Bundestagwahl von 2002 anhängig, die sich nun mit der Neuwahl erledigt haben dürften. Dass sich neuerliche Wahlbeschwerden ebenfalls im Sand verlaufen und verschleppt werden könnten, liegt also durchaus im Rahmen des Möglichen.

Verfasst von Stefan am 18.11.05 16:47
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Kommentare

Hübsch!
Wie hart müssen Vorwürfe wohl sein, um nicht im stabilitätsfördernden Versacken hängenzubleiben? Wo liegt die Versackungsgrenze unserer Demokratie?,

Posted by: Sebastian am 18.11.05 22:17

Wieso findet man dazu nichts bei Spiegel, der Süddeutschen, der FAZ o.ä.?

Posted by: Markus am 19.11.05 14:25

Wie unsere Rechere beim Bundestag (wie professionell, danke Stefan) ergeben hat, werden Informationen über Zahl und Art der Wahlbeschwerden der Öffentlichkeit erst zugänglich gemacht, nachdem sich der Wahlprüfungsausschuss konstituiert hat. Das erklärt doch ganz gut, warum darüber nicht viel in Zeitungen steht. Neben der Tatsache, dass es derzeit tausend andere interessantere Dinge gibt.

Dass immer noch Wahlbeschwerden von 2002 anhängig sind, liegt natürlich an der miesen Wahlgesetzgebung in Deutschland. Es ist ja allgemein bekannt, dass das deutsche Wahlrecht besonders mangelhaft ist, aber nicht geändert wird, weil es aufgrund informeller Abkommen gut genug funktioniert. Beispiel Wahlwerbung, wo es regionale Absprachen der Parteien über Mengen und Orte gibt etc.

Man könnte ja ganz einfach hingehen und wie in den meisten Ländern einen Paragraphen einführen, der eine jursitische Klärung aller Wahlbeschwerden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Wahl zwingend erfordert.

Aber wer sollte daran ein Interesse haben? Grundsätzlich sitzen in Parlamenten immer die Gewinner. Insbesondere für die parlamentarische Mehrheit dürfte die Klärung abschließende Klärung von Wahlprüfungsbeschwerden wenig rational sein.

Das Wahlprüfungsbeschwerden in Deutschland üblicherweise zu nichts führen, könnte im übrigen auch ein Grund sein, warum nicht viel darüber berichtet wird.

Posted by: michael am 19.11.05 15:40

Das Einreichen einer Wahlbeschwerde in Berlin wegen negativer Stimmgewichtung wurde inzwischen von Martin Fehndrich im Diskussionsforum von Wahlrecht.de bestätigt.

Posted by: Stefan am 24.11.05 12:12

“Negative Stimmgewichtung” verfassungswidrig! Bis Ende 2011 muss nun das Wahlrecht geaendert werden. Die Beschwerdefuehrer Martin Fehndrich und Wilko Zicht setzten sich damit heute in Karlsruhe durch.
Mehr: http://www.wahlrecht.de/wahlpruefungsbeschwerde/index.html

Posted by: Stefan am 03.07.08 12:47
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