18.10.05

Kettenrasseln im Parlament

Was für eine blödsinnige Verfahrensregel, in der Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten zuzuerkennen, aber die Mehrheit des Bundestages anstelle der jeweiligen Fraktionen über die personelle Besetzung abstimmen zu lassen. Letztlich kann eine parlamentarische Mehrheit die Besetzung des Amtes völlig verhindern oder eine bestimmte Personalentscheidung gegen die Interessen der in der Minderheit befindlichen Fraktionen erzwingen. Das steht dann doch ein wenig im Spannungsverhältnis zum Ansinnen einer Quotenregelung.

Anyway. Bisky wird sich damit trösten können, dass es nicht gegen ihn persönlich sondern gegen die gesamte Horde der ach so unerwünschten wenngleich gewählten Mir-ist-der-Name-immer-noch-klar-Fraktion ging.

Verfasst von Michael am 18.10.05 23:02
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Kommentare

Der Präsident des Bundestages und seine Stellvertreter werden gewählt. Das ist eine Bestimmung der Verfassung. An dem Verfahren ist nichts unsinning. Unsinnig ist vielmehr, dass es mehr als maximal zwei Stellvertreter geben soll.

Posted by: Oliver am 19.10.05 09:17

Wieso sollte es nicht gegen Bisky persönlich gehen können? Ich glaube viele Parlamentarier nehmen ihm eine vermeintliche IM-Tätigkeit für die STASI übel. Gesine Lötzsch könnte da möglicherweise auf eine größere Zustimmung treffen.

Posted by: Stefan am 19.10.05 10:03

Es ist eine große Errungenschaft, jeder Fraktion einen (mit Betonung auf “einen”) Stellvertreter zuzugestehen, denn so ist institutionell garantiert, daß auch die Minderheiten im für die organisatorischen Abläufe des Parlamentes wichtigsten Entscheidungsgremium Sitz und Stimme haben; auch dann, wenn einem die eine oder andere Minderheit nicht gefällt. Unwürdig ist allerdings, dieses hohe Amt für billige Polemik zu mißbrauchen und zu versuchen, mit der Brechstange der Parlamentsmehrheit den eigenen Willen aufzwingen zu wollen. Das Parlament hat unzweifelhaft das (mindestens moralische) Recht, ein Wörtchen dabei mitzureden, wer es denn nach außen vertritt.
Ich habe den Eindruck, daß die Ablehnung hier sehr wohl Bisky persönlich trifft und nicht seine Fraktion (wie der Beifall zu den Anmerkungen Lammerts nach dem dritten Wahlgang ja auch zeigt). Wenn sich diese Fraktion aber jetzt tatsächlich nicht entblödet, eine “wir stellen Bisky so lange auf, bis er gewählt wird”-Strategie zu verfolgen, kann sich diese Ablehnung in der Tat schnell auf die ganze Fraktion ausdehnen.

Posted by: Andreas am 19.10.05 10:10

@Oliver
Es will ja niemand das Wählen abschaffen. Wenn im GG etwas von wählen steht, ist damit ersteinmal kein genaueres Verfahren spezifiziert. Da bleibt auch bewusst Raum offen, da das GG an anderer Stelle durchaus bestimmte Wahlverfahren andenkt, etwa beim Bundespräsidenten oder -kanzler.

@Andreas
Sehe ich auch so, dass es eine sinnvolles Minderheitenrecht ist. Es will mir aber immer noch nicht einleuchten, dass man ein Minderheitenrecht derart konzipiert, dass die parlamentarische Mehrheit über die Personalie entscheidet. Die These vom “moralischen Recht” will mir da nicht einleuten. Warum sollte die Mehrheit das moralische Recht haben über eine Personalentscheidung einer Minderheit zwangsentscheiden zu können. Wenn schon Minderheitenrechte, dann doch bitte richtig.

Posted by: michael am 19.10.05 10:59

Weil der Vizepräsident des Bundestages in Vertretung des Präsidenten den gesamten Bundestag repräsentiert. Von daher handelt es sich hierbei nicht um eine Personalie, die nur die besagte Minderheit betrifft, sondern alle Abgeordneten. Man kann sich jetzt natürlich darüber unterhalten, wie viele Vorschläge eine Fraktion im Streitfall machen muß/darf/kann/soll, bis sie ihr Recht auf einen Vizepräsidenten auch wirklich durchsetzen kann, aber umgekehrt muß auch möglich sein, daß die Abgeordneten nicht einfach nur abnicken, wer ihnen da von den einzelnen Fraktionen als ihr Repräsentant nach Außen vor die Nase gesetzt wird. Nicht umsonst gibt's ja eine geheime Abstimmung.

Zweifellos hat die Mehrheit des Parlamentes sich der Linksfraktion gegenüber respektlos verhalten, indem sie deren Kandidaten (dem zuvor im Vor-Ältestenrat Zustimmung signalisiert wurde) gleich dreifach durchfallen ließ. Aber die Linksfraktion setzt dem jetzt noch einen drauf, indem sie nicht bloß gegen eine informelle und letztlich unverbindliche Übereinkunft verstößt (was wie gesagt schon unschön genug ist), sondern sich nun gegen den explizit und offiziell geäußerten Wunsch der Parlamentsmehrheit stellt. Das ist in meinen Augen weit mehr als unhöflich. Was die Parlamentsmehrheit getan hat war ein Affront, was die Linksfraktion jetzt augenscheinlich vorhat, ist ein Skandal.

Posted by: Andreas am 19.10.05 11:41

Wenn im GG etwas von wählen steht, ist damit ersteinmal kein genaueres Verfahren spezifiziert.

Die Kompetenzen des Bundestages sind ausdrücklich nicht übertragbar. Wenn da steht, dass der Bundestag wählt, dann heißt das, dass alle Abgeordneten wählen.
Herrn Bisky wollen sie offenkundig nicht als Stellvertreter des Bundestagspräsidenten.

Posted by: Oliver am 19.10.05 14:47

@Oliver

Naja. Die Diskussion ist letztlich leidig und hypothhetisch.Anyway. Es lässt sich letztlich noch argumentieren, a) das GG Ausnahmen durch die Geschäftsordnung derartigen Wahlen ausdrücklich zulässt und b) das Wer-Kriterium nicht verletzt wird. In etwa so wie es durch Direktwahl in Wahlkreisen nicht verletzt wird, obgleich nicht das gesamte Volk über den siegreichen Kandidaten entscheided. Aber ich kann deinen Punkt schon nachvollziehen, deshalb ist es auch derart geregelt und es gilt dein allerster Comment: Als Konsequenz ist eine Quotenregelung bei den Stellvertretern unsinnig.

Im übrigen finden auch die repräsentativen Funktionen eines von sechs Vizebundestagspräsidenten faktisch rasch ihre Grenzen…

Posted by: michael am 19.10.05 15:58
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