13.10.05

Laut geben - Petitionen im Hier und Netz

Haben Sie Probleme mit Bundesbehörden?

Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert wird?

Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh drückt?

Dann sind Sie hier auf dem richtigen Weg!

Bitte lesen Sie weiter…


Ja, die Überschrift ist in sensationsheisschender Absicht geklaut, aber sie passt so gut. Anyway, seit September gibt es die grossartige Möglichkeit beim Bundestag E-Petitionen einzureichen, bestenfalls in Form von öffentlichen Petitionen.

Eine Petition ist eine Aufforderung an die Mitglieder des Bundestags, die einen Gegenstand von allgemeinen Interesse enthalten muss, etwa das schaffen, abschaffen oder ändern von Gesetzen, die sich immer im Rahmen der Verfassung und der Sittengesetze bewegen muss. Hier darf also jedermann Laut geben. Das schöne am Online-Petitionswesen ist natürlich, dass sich jeder die Petition anschauen und innerhalb eines gewissen Zeitrahmens, maximal zwei Monate, unterstützen kann. Zuzüglich der Möglichkeit eine öffentliche Diskussion zu führen.

Angesicht von 50% der deutschen Bevölkerung im Netz, dem Umstand, dass ich nirgendwo einen Hinweis darauf fand, dass man volljährig sein muss, um eine Petition zu unterstützen oder einzureichen und der Tatsache, dass neben natürlichen auch juristische Personen vom Petitionsrecht Gebrauch machen können, wäre es schon spannend zu sehen, wie der Petitionsausschuss damit umgeht, wenn eine Petition plötzlich massenhafte Unterstützung findet. Das ginge ab einer gewissen, wenn auch hohen Zahl ja letztlich in Richtung eines Volksbegehren. Auf jeden Fall würde der eher private Charakter einer Petition ziemlich gesprengt.

Bisher sind nur fünf oder sechs öffentliche Online-Petitionen eingegangen, aber das kann sich ja ändern. Hier gibt es alle wensentlichen Informationen, insbesondere das Formular (DOC) und die Richtlinien. Nicht darüber wundern, dass das Projekt auf einem UK-Server gehostet wird. Idee und die IT-Leute stammen aus Schottland.

Also los gehts. Wer immer eine vernünftige Idee haben mag. Das könnte eine spannende Angelegenheit werden.
Petitions-Campaigning wäre glaube ich eine ziemlich neuartige Partizipationsform.

Verfasst von Michael am 13.10.05 10:39
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Kommentare

hmm, so neu ist das nicht. Petitionen sind seit Beginn des deutschen Parlamentarismus vor 150 Jahren ein gern genutztes Mittel der politischen Willensäußerung. Wenn es zugegebenermaßen in den letzen 50 Jahren auch etwas aus der Mode gekommen ist. Aber das könnte sich ja ändern.

Der wichtiges Unterschied zum Volksbegehren ist aber wohl der: Petitionen sind sowas wie der Weihnachtswunschzettel im Sommer - wünschen darf man immer, ob der Wunsch erfüllt wird, sich das Parlament also wirklich ernsthaft mit dem Thema befasst und womöglich auch noch im Sinne des Petenten entscheidet, steht dagegen in den Sternen.
Mit einem Volksbegehren soll hingegen ein Volksentscheid erreicht werden, dessen Ergebnis dann für das Parlament bindend wäre. (siehe http://www.mehr-demokratie.de)

Posted by: Marcel am 13.10.05 12:14

Klar. Neu ist nur die Online-Variante. Das neue daran ist, dass sie erlaubt, dass einzelne Petitionen massenhafte Unterstützung finden können.

Der Begriff Volksbgehren ist im übrigen allgemeiner zu halten. Es entspricht zwar der rechtlichen Form in Deutschland, dass damit ein Volksentscheid erreicht werden soll. Im allgemeinen bezeichnet Volksbegehren aber besser, dass das Volk den Willen zum Ausdruck, bringt, dass über ein Gesetz beraten und abgestimmt werden soll. Gleich ob per Volksentscheid oder durch das Parlament (wie z.B. in Österreich).

Posted by: michael am 13.10.05 12:30

Es läuft gerade eine Öffentliche Petition zur Volksabstimmung. Ich denke wir sollten unsere Öffentlichkeit nutzen und diese Petition bekannt machen. Es ist immerhin ein Anfang zu mehr Demokratie und die Einbeziehung der Bürger in politische Entscheidungen. Also schnell verlinken, wir haben nicht mehr viel Zeit.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=26

Posted by: outsider am 18.12.05 15:59

Öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag vom 14. Januar 2006 (leider nicht veröffentlicht)

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
1.) die Einführung eines bundesweiten Zentralregisters mit allen an Korruption beteiligten
Firmen, Verbänden usw,
2.) die Einführung einer Kronzeugenregelung, die Mittäter von Korruptionstaten ermuntert,
ihr Wissen preiszugeben,
3.) eine fünfjährige Konkurrenz-Klausel für ausscheidende Beamte und Politiker,
4.) die 2003 in Mérida (Mexiko) verabschiedete UN-Konvention gegen Korruption zu
ratifizieren,
5.) ein wirksames Unternehmensstrafrecht gegen Korruption,
6.) weitere ergänzende und flankierende Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption.

Begründung:
Korruption ist in Deutschland ein wachsendes Problem: z.B. Volkswagen, Mannesmann,
Kölner Müllskandal usw.. Selbst in Hongkong gibt es weniger Korruption als in
Deutschland.
Bisher wird in Deutschland auch viel zu wenig gegen Korruption getan. Fast 90 Prozent
der Korruptionsfälle bleiben unentdeckt, bei der Wirtschaftskorruption sogar 95 Prozent.
Dem Bund Deutscher Kriminalbeamten zufolge verursachen allein die erfaßten
Schmiergeldzahlungen einen jährlichen Schaden von fast sechs Miliarden Euro.

Der sprichwörtliche Balkan hat auch schon längst die deutschen Amtsstuben erreicht.
Korruption findet nicht nur in der Wirtschaft statt, sondern betrifft in einem ganz
wesentlichen Ausmaß auch die öffentliche Verwaltung, obgleich Korruption bereits
strafbar ist. Manchmal sind ganze Behörden von der Korruption unterwandert. Die
Korruption gedeiht besonders gut, wenn sie auf eingefahrene Strukturen und fehlende
Kontrolle trifft. Aus Kostengründen ist es üblich geworden, daß ein Bearbeiter sowohl für
die Auftragsvergabe zuständig ist als auch diese ausführt und sogar noch kontrolliert. So
kann der Ablauf für einen korrupten Bearbeiter zur Gelddruckmaschine werden.

Unternehmen, gegen die Korruption nachgewiesen ist, sollten für einen längeren Zeitraum
von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen und für die öffentlichen Vergabeverfahren
gesperrt werden.
Zusätzlich scheint eine “Warnliste” (mit u.U. eingeschränkter Zugangsberechtigung)
sinnvoll, wo bloße Verdachtsfälle gesammelt werden. Oft dauert der erfolgreiche
Nachweis von kriminellem Verhalten und Korruption Jahre.

Die fünfjährige Konkurrenz-Klausel für ausscheidende Beamte ist wichtig, damit Beamte
bei der Auftragsvergabe kurz vor ihrer Pensionierung sich nicht korrupt verhalten können
und anschließend mit lukrativen Posten oder Beraterverträgen entlohnt werden.
Eine entsprechende Karenzzeit für Politiker ist geboten, wie auch die letzten Monate
gezeigt haben.

Noch wichtiger ist jedoch die effiziente Kontrolle und Sanktionierung korrupten Verhaltens,
ggf. kombiniert mit Prämien für deren Aufdeckung und/oder Verhinderung.
Laut einer Umfrage der Antikorruptionsorganisation “Transparency international” hält die
Mehrheit der Deutschen ihre Politiker für korrupt und ihre politischen Parteien für
überwiegend korrupt.

Posted by: Georg Zenker am 09.08.06 14:01

Öffentliche Petition vom 7. April 2006 (leider nicht veröffentlicht)

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,

daß das Grundrecht gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes, sich “schriftlich mit
Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung
zu wenden” demokratisiert wird, mit dem Ziel, dem heute weitgehend rechtlosen
Bittsteller sein Grundrecht so auszugestalten, daß der Bürger mit dem
Petitionsrecht ein echtes Bürgerrecht in demokratischer Weise wahrnehmen kann.

Die Diskussion zur Reform des Petitionsrechtes wird schon sehr lange, auch im
Bundestag, geführt - zum Schaden des Bürgers, da dieser auf ein zeitgemäßes,
demokratisches Petitionsrecht weiter warten muß.

Der Ausschußdienst, also einige demokratisch nicht legitimierte Beamte,
entscheidet derzeit, ob eine öffentliche Petition als solche zugelassen wird oder
nicht. Wenn der Ausschußdienst ihm unliebsame (weil nach seiner Ansicht zu
kritische oder unpassende) Petitionen nicht annimmt oder unliebsame
Diskussionsbeiträge im Forum - sehr zum ständigen Ärger der Diskutanten-
löscht, so ist der Bürger diesem derzeit undemokratischen Vorgehen ausgeliefert.

Was sind die Vorteile einer öffentlichen Petition:

1.) Verschiedene öffentliche Petitionen führten zeitnah unmittelbar zu
Gesetzentwürfen einzelner oder sogar mehrerer Fraktionen an den Deutschen
Bundestag oder zu kleinen Anfragen an die Bundesregierung, insbesondere,
wenn sie erhebliche Unterstützung durch viele Mitunterzeichner erhielten.

2.) Bei einer öffentliche Petition erfolgt eine öffentliche Beratung, an der der
Petent und die interessierte Öffentlichkeit teilnehmen können.
Bei einer nichtöffentlichen Petition erfolgt auch keine öffentliche Beratung.

3.) In der öffentlichen Diskussion werden weitere Argumente und Ergänzungen
zum Petitionsbegehren sach- und fachkundig ergänzt.

Daher ist z.B. Punkt 1 Satz 3 der Richtlinien zu streichen:

“Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als
öffentliche Petition.”

Die jetzige Praxis, dies dem Ermessen oder auch der Willkür der Mitarbeiter des
Ausschußdienstes des Petitionsausschusses zu überlassen, ist höchst
undemokratisch und dringendst reformbedürftig.
Die Praxis zeigt, daß unwesentliche oder auch von einem Beamten des
Ausschußdienstes begrüßte Petitionen schon nach einer Woche veröffentlicht
werden, während unliebsame oder weniger gewünschte Petitionen entweder gar
nicht oder allenfalls nach monatelangem schweren Kampf veröffentlicht werden
oder auch nie beantwortet werden.
Diese Willkür widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot, einem weiteren
Grundrecht gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes.

Es ist auch in einer Versuchsphase nicht hinnehmbar, daß
1) es geheime innerdienstliche Anweisungen gibt, die für die Bürger nicht
einsehbar sind,
2.) in denen die Kriterien für die Zulassung der öffentlichen Petitionen geregelt
werden, und
3.) diese auch öfter entsprechend den Wünschen einer kleinen Beamtengruppe
geändert werden.


Unerträglich ist in diesem Zusammenhang z.B. die neu geschaffene

innerdienstliche Regelung, daß ein Petent nur zwei öfffentliche Petitionen

veröffentlichen darf und die dritte, jedenfalls kritische, nicht mehr veröffentlicht

wird. Derart wird z.B. eine Petition zur Korruptionsbekämpfung mit einem

Einsparvolumen von 50 Milliarden Euro jährlich seit dem 14. Januar 2006 nicht

veröffentlicht mit den entsprechenden Folgen für die Korruption: diese bleibt in

Deutschland bis auf weiteres weitgehend folgenlos!


Zur willkürlichen Löschung von Diskussionsbeiträgen wird nachfolgend ein

Diskutant zur öffentlichen Petition 39 (Bundesregierung) zitiert, dessen Beiträge

ebenfalls willkürlich vom Ausschußdienst gelöscht wurden:

“Lieber Ausschussdienst des Petitionsausschusses, ihre Verweise, daß sie

Diskussionsbeiträge nur entfernen, wenn die von Ihnen aufgeführten Regelverstöße im

Beitrag enthalten sind wird Ihnen nicht weniger Kritik einbringen. Die Diskussionsbeiträge

können in den meisten Fällen von den hier Diskutierenden nicht beurteilt werden, da sie

nicht gelesen werden können. Und außerdem, was ist es für ein Verhalten in einem

angeblich (sollte ich vielleicht nicht sagen) demokratischen Umfeld Meinungen zu löschen,

die nur von Ihrer Sichtweise gewertet werden?! Wie ich schon öfter vorgeschlagen hatte

können beleidigende Äußerungen geschwärzt werden. Beiträge die angeblich gar nicht

“”tragbar”” sind, sollten wenigstens kommentiert gelöscht werden!! Und wie gesagt: es ist

Ihre Sichtweise was unsachlich ist oder nicht im Zusammenhang steht oder polemisch ist

oder….! Die hier Diskutierenden sehen es vielleicht anders. Zur Demokratie gehört auch

die Meinung der Andersdenkenden.”

Posted by: Georg Zenker am 22.12.06 16:31

Beim Petitionsausschuß blieb die am 07. April 2006 eingereichte vorstehende öffentliche Petition zur Demokratisierung des Petitionswesens bis zur Nachfrage durch den Petenten, Herrn Rechtsanwalt Georg Zenker, Berlin, Mitte Juni 2006 v ö l l i g unbeachtet. Als öffentliche Petition eingereicht, wurde die Petition gleichwohl vom Petitionsausschuß nie veröffentlicht und daher auch nie öffentlich diskutiert. Die Reform des Petitionswesens ist in Deutschland schon seit vielen Jahren überfällig und unterbleibt aus hiesiger Sicht nur deshalb, weil sie für die Abgeordneten nicht so wichtig ist wie z.B. die Diätenerhöhungen in eigener Sache oder andere, aus Abgeordnetensicht „wichtigere“ Regelungen wie das Antiterrorgesetz. Schließlich erhielt der Petent Georg Zenker Mitte November 2006 die nachfolgende „Antwort“ auf seine Petition – alles stets ohne jegliche öffentliche Diskussion und alles stets auch ohne jegliche Öffentlichkeit. Wie wenig demokratisch auch das Petitionswesen in Deutschland funktioniert, hat Frau Conrads in ihrer Stellungnahme auf Abgeordnetenwatch gegenüber der Abgeordneten Naumann sehr deutlich beschrieben und der Petent Georg Zenker in seiner „öffentlichen“ Petition vom 7. April 2006.

Entsprechende Kommentare zum undemokratischen Petitionswesen in Deutschland sind auch aus den massenweisen Löschungen von Diskussionsbeiträgen von Bürgern auf der Homepage des deutschen Bundestages oder auch der Schließung ganzer Diskussionsforen zu einzelnen Petitionen ersichtlich.


Pet A-16-99-1030-007321 Petitionsrecht

Beschlußempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung

Der Einsender möchte, dass Artikel 17 Grundgesetz (GG) mit dem Ziel “demokratisiert” wird, dem Bürger “ein echtes Bürgerrecht in demokratischer Weise” zu geben. Er bezieht sich dabei auf die Ziffer 1 der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen. Danach besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und sachlich geprüft. Er kommt danach zu dem Ergebnis, dass der Petent mit seinem Anliegen von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgeht.

Für den Petitionsausschuss steht außer Zweifel, dass sowohl Art. 17 GG selbst, als auch der das Petitionsrecht ergänzende Art. 45c GG sowie die darauf aufbauenden Regelungen des Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses und schließlich die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Petitionsrecht einschließlich der vom Petitionsausschuss selbst beschlossenen Verfahrensgrundsätze sicherstellen, dass die Petentinnen und Petenten nicht - wie vom Verfasser dieser Petition unterstellt - als rechtlose Bittsteller da stehen.

Der Ausschuss schließt für die Zukunft Veränderungen des Petitionsrecht keineswegs aus, so wie es bereits in der Vergangenheit zahlreiche Veränderungen gegeben hat. Er kann sich jedoch den vom Petenten gemachten Vorschlägen nicht anschließen und weist den dabei u.a. erhobenen Vorwurf der „Willkür” entschieden zurück.
Der Ausschuss empfiehlt deshalb insgesamt das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

Posted by: Georg Zenker am 22.12.06 17:53

Deutscher Bundestag
Herrn Wolfgang Thierse MDB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Betr.: Unzureichende Bekämpfung von Korruption in Deutschland,
Reform des § 108 e StGB und
bisher auch Nichtratifikation des entsprechenden UN-Abkommens von Merida

Sehr geehrter Herr Thierse,

ich übersende Ihnen als Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages abschriftlich eine dreifach abgelehnte öffentliche Petition an den Bundestag, die scheiterte, weil die Abgeordneten des Petitionsausschusses offensichtlich keine öffentliche Diskussion zur unzureichenden Bekämpfung von Korruption, zu § 108 e StGB usw. wünschen.
Dieses Nichtanpassen des § 108 e StGB an internationale Standards und das (weitgehende) Nichtbekämpfen der Korruption in Deutschland bezahlt der deutsche Bürger und Steuerzahler jährlich mit 50 Milliarden Euro.
So viel können die Bürger Deutschlands gar nicht sparen, wie mancher Eigennutz wie z.B. das Festhalten an dem internationalen Standards nicht genügenden § 108 e StGB sie jährlich kostet, nämlich 50 Milliarden Euro.

Der Petitionsausschuß hat bisher die Veröffentlichung der anliegenden Petition und damit die öffentliche Diskussion des Themas „Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption“ mindestens drei Mal abgelehnt, wie Sie den Anlagen entnehmen können.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Angelegenheit und insbesondere auch die Höhe des Schadensbetrages von 50 Milliarden Euro jährlich wende ich mich heute an Sie als Vizepräsidenten und langjährigen Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Am 14. Dezember 2005 trat die UN-Konvention zur Bekämpfung der Korruption (verhandelt in Merida, Mexiko) in Kraft, 90 Tage nachdem die 30. Ratifikation eingegangen war.
Bisher ist Frankreich das einzige G8-Land, das die Konvention ratifiziert hat.
In Deutschland steht die Ratifikation nach wie vor aus und wird auch weiter keine Fortschritte machen. Daher wurde auch die Annahme der o.g. Petition als öffentliche Petition abgelehnt.
Als Grund wurde dem Unterzeichner von mehreren ausgewiesenen Kennern der Materie u.a. angegeben, dass die Abgeordneten des deutschen Bundestages nicht den § 108 e StGB, der Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellt, ändern und den weitergehenden internationalen Mindeststandards anpassen wollen und auch keine öffentliche Diskussion darüber wünschen.
Herr Hansjörg Elshorst, der Vorsitzende von Transparency Deutschland, dazu:

„Wir befürchten allerdings, dass das Thema Korruption bei den (jetzigen) Regierungsparteien nur einen geringeren Stellenwert hat, da Korruption im Koalitionsvertrag nur in Bezug auf Entwicklungszusammenarbeit überhaupt genannt wird“.

Angeblich ist ein oder der Hinderungsgrund zur Ratifizierung der UN-Konvention der § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung. Herr Hansjörg Elshorst weiter:

„Wenn man sich die Umfrageergebnisse des neuen Korruptions- barometers ansieht, sollten die Parteien und das Parlament sich des Themas Korruption annehmen. In der Wahrnehmung der Bevölkerung stehen Parteien und Politik auch in diesem Jahr (hier) an erster Stelle“.

Anlässlich des Antikorruptionstages veröffentlicht Transparency International auch in diesem Jahr die Ergebnisse des Korruptionsbarometers - einer Meinungsumfrage zur Wahrnehmung von Korruption in der allgemeinen Bevölkerung, die 2005 in insgesamt 69 Ländern durchgeführt wurde. 55.000 Menschen wurden im Zeitraum von Mai bis Oktober 2005 von Gallup International befragt. Im Barometer wird die Form und das Ausmaß der Korruption in der Wahrnehmung „normaler“ Bürger beschrieben: Wie sehr sind sie selbst sowie vorgegebene Lebensbereiche, Sektoren und Institutionen von Korruption betroffen. Menschen werden um ihre Einschätzung gebeten, ob Korruption zu- oder abgenommen hat und ob sie in Zukunft eher zu- oder abnehmen wird.

Wie in den letzten beiden Jahren stehen Parteien und Parlament an erster Stelle. Und das, obwohl es in den letzten Jahren keine nennenswerten Skandale um Parteienfinanzierung gegeben hat. „Nach wie vor reagieren Medien und Bürger besonders empfindlich auf Vorfälle, die sich im politischen Raum abspielen - die Skandale um Nebentätigkeiten und um die Vermischung von Lobby und Politik sind dafür Beispiele“.

Der Bundestag will offensichtlich eine öffentliche Diskussion über das Abkommen von Merida, den § 108 e StGB und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung verhindern und hat daher die Annahme der Petition vom 14. Januar 2006 als öffentliche Petition dreifach abgelehnt.
Angesichts des Betrages von 50 Milliarden Euro jährlich ersuche ich um erneute Überprü- fung und Bearbeitung dieses Problems durch Ihre Fraktion und auch durch das Präsidium des Deutschen Bundestages. Es steht die Integrität des Deutschen Bundestages in der Wahrnehmung der Bürger zur Diskussion und es besteht vielleicht auch aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf. Ich bedanke mich für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen

Georg Zenker

Posted by: Georg Zenker am 30.01.07 16:18

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Strobl (MdB),

1.) zu Ihrer Pressemitteilung vom 02.02.2007 stellen wir Bürger fest, dass nicht das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Bundestagsabgeordneten Bernd Scheelen wegen Untreue in einem besonders schweren Fall einen groben Fehlgriff darstellt, sondern
- die ständige und extrem großzügige „Selbstbedienung“ der Abgeordneten zu Lasten
und zum Schaden der Bürger,
- die strafrechtlichen Vergehen von Abgeordneten und
- ihre Arroganz, die sich für uns Bürger auch in Ihrer vorgenannten Pressemitteilung vom 02.02.2007 äußert.


2.) Der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 2006 zwei öffentliche Petitionen zur

a) Bekämpfung der Korruption in Deutschland und zur

b) Demokratisierung des Petitionswesens beim Bundestag

nicht angenommen.


3.) Jährlicher Schaden in Deutschland aufgrund von Korruption nach Berechnungen an der Universität Regensburg: 50 Milliarden Euro.


4.) Der Bundestag hat das UN-Abkommen von Merida zur Bekämpfung von Korruption im Gegensatz zu Frankreich und ca. 40 weiteren Staaten bisher nicht ratifziert.


5.) Im Juli 2006 hat der Unterzeichner

a) alle Fraktionen des deutschen Bundestages,

b) den Geschäftsordnungsausschuß, dem Sie vorsitzen, und

c) das Bundestags-Prasidium mehrfach angeschrieben und entsprechende Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in Deutschland gefordert.

Praktisch hat bis heute niemand darauf reagiert.


6.) Transparency International organisierte in Berlin einen Diskussionsabend zur Korruptionsbekämpfung in Deutschland und insbesondere zur Reform der völlig unzureichenden Regelung der Abgeordnetenbestechung in § 108 e StGB.
Von den 614 Bundestagsabgeordneten waren zwei Abgeordnete (!) anwesend.


7.) Es ist noch nie ein Abgeordneter gemäß § 108 e StGB wegen Bestechung verurteilt worden. Dieser Zustand mit der völlig unzureichenden Gesetzesfassung des § 108 e StGB soll nach dem Willen der deutschen Abgeordneten entgegen den UN-Forderungen weiter bestehen bleiben.


8.) Wie zerrüttet das von Ihnen als Ausschussvorsitzender wesentlich mitgeprägte Verhältnis der Deutschen zur Politik geworden ist, können Sie z.B. in der am 27.12.2006 veröffentlichten Forsa Umfrage nachlesen: danach glauben 82 Prozent der Deutschen, dass die PolitikerInnen auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht nehmen.

Sehen Sie immer noch keinen dringenden Handlungsbedarf für die Abgeordneten und nur „grobe Fehlgriffe“ der Staatsanwaltschaft?
Wir Bürger empfinden Ihre Pressemitteilung vom 02.02.2007 insbesondere vor diesem Hintergrund als Verhöhnung.

Mit freundlichen Grüßen

Posted by: Georg Zenker am 06.02.07 21:57

Lieber Herr Zenker, für Ihr Engagement für mehr demokratische Mitbestimmung der Bürger und effektivere Korruptionsbekämpfung im BT gebührt Ihnen Dank und Respekt!
Dass der Deutsche Bundestag an einer Veröffentlichung Ihrer Petionen nicht interessiert ist, spricht Bände!
Inzwischen dürfte klar sein, warum Lammers und Konsorten das nicht wünschen:
Sie stecken einfach zu tief drin, im Korruptionssumpf.Ein Beispiel:Jeder spricht doch von der angeblich notwendigen Liberalisierung des Strommarktes - trotzdem sind bei uns die Preise mit am höchsten und vier Gebietsmonopolisten beherrschen den Markt fast vollständig.Warum ist das wohl so? - weil zahlreiche MdBs von den Stromkonzernen für Ihre Lobbyarbeit bezahlt werden.Parteiübergreifend.Die Offenlegung sämtlicher Nebentätigkeiten von MdBs käme einer Offenbarung gleich!
Wer so undemokratisch und verräterisch handelt, muss sich natürlich nicht wundern, wenn eine große Mehrheit der Bevölkerung ihren Politikern nicht mehr über den Weg traut und es dann - leider - eben auch die Falschen und Anständigen trifft!

MfG, Roland A. Schneider

Posted by: Roland A. Schneider am 14.06.07 22:32

Die folgende öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag vom 14. Januar 2006 wurde vom Bundestag NICHT angenommen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1.) die Einführung eines bundesweiten Zentralregisters mit allen an Korruption beteiligten Firmen, Verbänden usw,

2.) die Einführung einer Kronzeugenregelung, die Mittäter von Korruptionstaten ermuntert, ihr Wissen preiszugeben,

3.) eine fünfjährige Konkurrenz-Klausel für ausscheidende Beamte und Politiker,

4.) die 2003 in Mérida (Mexiko) verabschiedete UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren,

5.) ein wirksames Unternehmensstrafrecht gegen Korruption,

6.) weitere ergänzende und flankierende Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption.

BEGRÜNDUNG

Korruption ist in Deutschland ein wachsendes Problem: z.B. Volkswagen, Mannesmann,Kölner Müllskandal usw.. Selbst in Hongkong gibt es weniger Korruption als in Deutschland.

Bisher wird in Deutschland auch viel zu wenig gegen Korruption getan. Fast 90 Prozent der Korruptionsfälle bleiben unentdeckt, bei der Wirtschaftskorruption sogar 95 Prozent.
Dem Bund Deutscher Kriminalbeamten zufolge verursachen allein die erfaßten
Schmiergeldzahlungen einen jährlichen Schaden von fast sechs Miliarden Euro.

Der sprichwörtliche Balkan hat auch schon längst die deutschen Amtsstuben erreicht.
Korruption findet nicht nur in der Wirtschaft statt, sondern betrifft in einem ganz
wesentlichen Ausmaß auch die öffentliche Verwaltung, obgleich Korruption bereits
strafbar ist. Manchmal sind ganze Behörden von der Korruption unterwandert. Die
Korruption gedeiht besonders gut, wenn sie auf eingefahrene Strukturen und fehlende
Kontrolle trifft. Aus Kostengründen ist es üblich geworden, daß ein Bearbeiter sowohl für
die Auftragsvergabe zuständig ist als auch diese ausführt und sogar noch kontrolliert. So
kann der Ablauf für einen korrupten Bearbeiter zur Gelddruckmaschine werden.

Unternehmen, gegen die Korruption nachgewiesen ist, sollten für einen längeren Zeitraum von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen und für die öffentlichen Vergabeverfahren gesperrt werden.
Zusätzlich scheint eine “Warnliste” (mit u.U. eingeschränkter Zugangsberechtigung)
sinnvoll, wo bloße Verdachtsfälle gesammelt werden. Oft dauert der erfolgreiche
Nachweis von kriminellem Verhalten und Korruption Jahre.

Die fünfjährige Konkurrenz-Klausel für ausscheidende Beamte ist wichtig, damit Beamte
bei der Auftragsvergabe kurz vor ihrer Pensionierung sich nicht korrupt verhalten können und anschließend mit lukrativen Posten oder Beraterverträgen entlohnt werden.
Eine entsprechende Karenzzeit für Politiker ist geboten, wie auch die letzten Monate
gezeigt haben.

Noch wichtiger ist jedoch die effiziente Kontrolle und Sanktionierung korrupten Verhaltens,ggf. kombiniert mit Prämien für deren Aufdeckung und/oder Verhinderung.
Laut einer Umfrage der Antikorruptionsorganisation “Transparency international” hält die Mehrheit der Deutschen ihre Politiker für korrupt und ihre politischen Parteien für überwiegend korrupt.

Posted by: Georg Zenker am 08.01.08 08:39

Bisher nicht bearbeitete öffentliche Petition an den deutschen Bundestag vom 09.11.2005 zur u.a. luxuriösen Altersversorgung der Politiker
(568 Bürger unterstützten die Petition öffentlich)

Mit der Petition wird eine Reform der Versorgung der Politiker, insbesondere eine Reform der luxuriösen Altersversorgung, die Abschaffung der Übergangsgelder, der steuerfreien Diäten und andere Maßnahmen gefordert.
Weiter ist ein übersichtlicher Bericht zu veröffentlichen zur Versorgung der heutigen und früheren Parlamentarier, Staatssekretäre, Minister, Kanzler, Präsidenten und „politischen“ Beamten.

Begründung:
Für die luxuriose Versorgung der Politiker haben die Bürger, quer durch alle Schichten, schon lange kein Verständnis und sie verursacht sehr viel Politikverdrossenheit.
Was erregt den Unmut der Bürger? Z. B.
Ein Bundesminister hat schon nach einer zweijährigen Amtszeit mit Vollendung des 60. Lebensjahres Anspruch auf monatlich 1.965 € Ruhegeld, während ein normaler Durchschnittsverdiener nach 45 Versicherungsjahren 1.175 € monatliche Rente erhält.
Ein Minister mit vierjähriger Amtszeit hat ab dem 55. Lebensjahr Anspruch auf 3.556 € monatlich,
- der Höchstsatz an Ruhegeld beträgt für einen Minister 9.198 € monatlich + Weihnachtsgeld + … + … +
- für jeden Bundestagsabgeordneten: 7.009 € monatlich Diäten, dazu monatlich 3.589 € steuerfreie Kostenpauschale, dazu 10.660 € monatlich für die Bezahlung von Mitarbeitern und 9.000 € jährlich für Bürobedarf sowie Zuschuss für Krankenversicherung und kostenlose Netzkarte bei der Bundesbahn (1. Klasse) und kostenlose Benutzung innerdeutscher Fluglinien + … + … +
Warum ist z. B. das Übergangsgeld zu streichen?
Ursprünglich diente das Übergangsgeld, wie auch sein Name sagt, als eine Art Pensionsersatz. Seine Funktion bestand nicht nur darin, den Übergang in den alten oder einen neuen Beruf zu erleichtern. Dem ehemaligen Minister oder Staatssekretär sollte es zugleich ermöglicht werden, Eigenvorsorge für ein späteres Ruhegehalt zu betreiben. Mit der Einführung einer allgemeinen, ausschließlich vom Staat finanzierten Pension hat das Übergangsgeld seine Berechtigung verloren. Die Politiker haben sich auf Kosten der Bürger zwei Altersicherungen genehmigt. Hier könnten noch viele Überversorgungen und Ungerechtigkeiten angeführt werden.
Die neue Bundesregierung wird aufgefordert, einen Bericht zu veröffentlichen, in dem die jährlichen Kosten für die heutige und die früheren Bundesregierungen und die jährlichen Kosten für die heutigen und die früheren Parlamentarier - einschließlich Witwenversorgung usw. - nachvollziehbar dargelegt werden.

Posted by: Georg Zenker am 28.03.08 11:39

EU-Reformvertrag ohne Volksentscheid = Manipulation und Unterdrückung des Volkes

Diese haben in Deutschland eine lange Tradition und bestimmen die deutsche Politik bis heute

2008:
Ein parteiloser Abgeordneter des Bundestages verglich die Abstimmung über den EU-Vertrag vom 24.04.2008 mit dem vor 75 Jahren, 1933, im Reichstag durchgepeitschten Ermächtigungsgesetz der Nazis.

1933:
Der Abgeordnete Wels sagte 1933 vor der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz der Nazis wörtlich:

„Noch niemals, seit es einen Deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchem Maße ausgeschaltet worden, wie es jetzt geschieht, und wie es durch das neue Ermächtigungsgesetz noch mehr geschehen soll. Eine solche Allmacht der Regierung muss sich umso schwerer auswirken, als auch die Presse jeder Bewegungsfreiheit entbehrt.“

• Was hätte wohl der Abgeordnete Wels vor der Abstimmung über den Reformvertrag 2008 zur neuen Allmacht in Brüssel gesagt?

• Hätte er wieder mit den gleichen Worten wie 1933 vor der neuen Allmacht der EU-Bürokratie gewarnt?

Ähnliche Worte wie vom Abgeordneten Wels 1933 waren in Berlin z. B. auch schon 1448 und 1848 zu hören.


1448 unterwarf Kurfürst Friedrich II, genannt der Eiserne oder Eisenzahn, die Berliner und beraubte sie ihrer bürgerlichen Rechte. Diese Unterwerfung der Berliner durch Kurfürst Eisenzahn ist in der Geschichte als „Berliner Unwille“ bekannt. Die Eisenzahnstraße in Wilmersdorf erinnert uns noch heute an diese Unterwerfung der Berliner Bürger 1448.

Es dauerte dann 400 Jahre, bevor sich die Berliner das nächste Mal gegen die Obrigkeit erhoben.


1848:

Mindestens 254 Berliner bezahlten dafür 1848 in der März-Revolution gegen den preußischen König Friedrich–Wilhelm IV. mit ihrem Leben.

Tausende wurden damals verletzt.


Es folgten

1918 Niederschlagung der November-Revolution,

1933 Hitlers Machtergreifung und das Ermächtigungsgesetz,

1949 Grundgesetz ohne Volksentscheid für die Bürger,

1968 Studentenbewegung,

1989 Friedliche Revolution in der DDR und Einverleibung der DDR durch die BRD,

und viele weitere Niederlagen der Berliner und des deutschen Volkes seit fast 500 Jahren durch Manipulation und Unterdrückung.

Diese haben in Deutschland eine jahrhundertelange Tradition und bestimmen die deutsche Politik bis heute – ganz im Gegensatz z. B. zu unseren Schweizer Nachbarn.

Manipulation und Unterdrückung haben uns Deutschen bereits ein „drittes Reich“ beschert – das sollte reichen.
Jedoch könnten uns die andauernde und ggf. weiter zunehmende Manipulation und Unterdrückung noch mehr „Reiche“ –in jedem Wortsinn- bescheren:
noch mehr Milliardäre als heute in einem vierten Reich, vielleicht in einer undurchsichtigen und fernregierten EU.

Den “Reform”-Vertrag hierfür haben wir spätestens jetzt.

Die nachfolgende öffentliche Petition an den deutschen Bundestag vom 7.12.2007 wurde dort nicht angenommen und entsprechend nicht auf der Webseite des deutschen Bundestages veröffentlicht. Sie soll in einem Geheim-Verfahren beschieden werden.
Text der unterdrückten öffentlichen Petition an den deutschen Bundestag vom 7.12.2007
Der deutsche Bundestag möge beschließen, die plebiszitäre und partizipative Demokratie in der Europäischen Union zu stärken, also die Mitbestimmung der europäischen Bürger durch Volksreferenden, öffentliche Petitionen und Abgeordnetenwatch beim Europäischen Parlament und dieses
1.) sowohl bei der Schaffung der neuen europäischen Verfassung als auch
2.) durch erheblich größere Beteiligungsmöglichkeiten der europäischen Bürger im Rahmen der zukünftigen europäischen Verfassung.

Begründung:
1.) Am 17.09.2006 haben sich 84 Prozent der Berliner für die Einführung des Voksentscheids im Land Berlin gestimmt.
2.) Eine überwältigende Mehrheit von 80 Prozent der Deutschen fordert laut der am 27.12.2006 veröffentlichten Forsa Umfrage die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auch in der Bundespolitik.
82 Prozent aller Deutschen und sogar 90 Prozent der Ostdeutschen glauben gemäß dieser Umfrage, dass von den Regierenden “auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht” genommen wird.
3.) Gleichwohl spielen plebiszitäre und partizipative Demokratie bei allen Plänen der Bundesregierung, der Koalitionsfraktion und der bisher parlamentarisch Oppositionsfraktionen im Rahmen der Aktivitäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft keinerlei Rolle.
4.) Über die neue europäische Verfassung muß in allen Ländern abgestimmt werden, nicht nur in Dänemark, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Polen und damit auch in Deutschland.
5.) Die neue europäische Verfassung muß auch verschiedene partizipative Mitbestimmungsmöglichkeiten für die europäischen Bürger ermöglichen wie z.B.:
6.) öffentliche Petitionen an das Europäische Parlament, wie sie seit 2005 auch an den deutschen Bundestag gerichtet werden können.
7.) Es muß ein unabhängiges Abgeordnetenwatch beim Europäischen Parlament geben, vergleichbar dem Abgeordnetenwatch beim deutschen Bundestag, jedoch mit wesentlich bürgerfreundlicheren Funktionen wie Diskussionsforen für die Bürger und der Pflicht der Abgeordneten zu Beantwortung der Fragen der Bürger.
8.) Wesentliches Ziel der neuen europäischen Verfassung muß es sein, den Abstand der Bürger zu den Regierenden nicht weiter zu vergrößern, sondern wieder zu reduzieren.
9.) Hierfür gibt es keinen anderen Weg als den der Schaffung der plebisziären und partizipativen Mitbestimmungsmöglichkeiten für die europäischen Bürger.
10.) Den Bürgern ist bekannt, dass alle wesentlichen Gruppen und Verbände aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik durch professionelle Lobbyisten seit Gründung der EU (1956, damals noch EWG) in Brüssel und Straßburg vertreten sind und bei den sie tangierenden Gesetzen und Verordungen entsprechenden Einfluß nehmen.
11.) Mit der Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union (16/2620) erhält der Bundestag in Zukunft deutlich mehr Rechte gegenüber der Bundesregierung. Nach Meinung der Abgeordneten des Bundestages können die Abgeordneten jetzt Themen “zu einem Zeitpunkt angehen, in dem sie noch beeinflussbar sind“.
Das Raumschiff Brüssel werde damit auf dem harten Boden der Realität landen.
Soweit die Perspektive und Entwicklung für die Abgeordneten.
12.) Für die Bürger Europas bleibt das Raumschiff Brüssel nach den bisherigen Vorstellungen von Bundesregierung und Bundestag weiter unendlich weit entfernt. Diese europäische Verfassung und dieses Europa lehnen wir Bürger entschieden ab.

Ende der vom deutschen Bundestag 2007 unterdrückten öffentlichen Petition


Posted by: Georg Zenker am 24.04.08 23:28
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