15.09.05
Böses Erwachen
Heute morgen knipste ich wie üblich nach dem ersten Wecker-Piepen den Deutschlandfunk an. Die ersten Nachrichten erreichen in dieser Halbschlaf-halbwach-Phase kaum das Unterbewusstsein. Allmählich realisiert man, aufstehen ein neuer Tag. Meist recht schnell auch Wahlkampf: Dings hat über bums gesagt… Noch drei Tage.
Gestern war es wohl ein bisschen viel Wein. Die Nachrichten vermischen sich noch mehr als sonst mit irgendwelchen Traumfetzen. Vor 70 Jahren verabschiedete der 7. NSDAP-Parteitag die Nürnberger Gesetze“… Halbschlaf… zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“… wirre Gedanken, wegnicken… Sicherheitsgewahrsam für nicht abschiebefähige Ausländer“. Ich bin wach und sitze aufrecht im Bett. Wie, was? Das war nicht die Wir-erinnern“-Sendung, sondern die Nachrichtenstimme.
Bei den nächsten Nachrichten wird klar: Bundesinnenminister in spe Beckstein kündigt einen Gesetzentwurf an, mit dem Ausländer in Sicherheitsgewahrsam genommen werden können. Wer eine Gefahr darstelle, aber nicht abgeschoben werden könne, solle sich in Deutschland nicht frei bewegen können, so der Minister. - Alles reine Definitionssache.
Was ein Timing. Hoch sensibel.
Tja. In dubio pro leo, ne?
Posted by: Philip am 15.09.05 14:10Na ein Glück, daß ich nicht Ausländer bin. Wir Blogger stünden doch ganz oben auf der Liste der zu inhaftierenden. Immerhin stellen wir eine Gefahr für den Politikerfrieden dar ;)
Posted by: TC Stahl am 15.09.05 16:37Nun mal halblang. Es geht da ja nicht um willkürliche Verhaftungen. Um jemanden abzuschieben braucht man immerhin Gründe, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können. Und das ist gut so.
Andererseits kann Deutschland nicht zulassen, dass die nationalen Interessen gegenüber Bürgern besonders unangenehmer Staaten nicht durchgesetzt werden können.
Posted by: Oliver am 15.09.05 18:20@Oliver, und als nächstes willst du mir erzählen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Atomenergie und Atomkatastrophen gibt. Mmh?
Posted by: Jenny am 15.09.05 21:34Eine wichtige Frage ist hier (das geht aus der Meldung nicht so recht hervor), wann jemand eine 'Gefahr' darstellt. Braucht es dazu ein ordentliches Gerichtsverfahren, mit Möglichkeiten zur Verteidigung und Berufung, oder ist das, im neo-britischen Stil, einfach eine Deklaration des Innenministers?
Posted by: lambach am 16.09.05 07:52Die FDP bemüht schon fleissig den Guantanamo-Vergleich…
Posted by: michael am 16.09.05 10:12Ich würde jetzt mal annehmen, dass “nicht abgeschoben werden kann”, sich auf Hindernisse beim Vollzug bezieht und nicht darauf, dass die Gründe für eine Ausweisung nicht reichen. Soviel muss man auch einem Minister zu Gute halten.
Eine Ausweisung kann man vor einem ordentlichen Gericht anfechten. Eine Verhaftung ohne gerichtliche Überprüfung ist selbstverständlich verfassungswiedrig.
Was Atomunfälle angehen, so kann man sich ohne Krankenhäuser auch keine Infektion in einem Krankenhaus holen. Das sagt aber gar nichts über den Nutzen einer Einrichtung.
Posted by: Oliver am 16.09.05 17:55