14.09.05
Spannender Sonntag
Das BverG hat gestern entschieden und gerade verkündet, dass das Wahlergebnis am Sonntag/Montag verkündet werden darf.
So richtig glücklich kann einen die Entscheidung dann doch nicht stimmen. Zwar kann das Ergebnis verkündet werden. Zu begründen ist es aber damit, dass das BverG Wahlbeschwerden erst nach der Wahl behandeln kann, weshalb die bisherigen Beschwerden zurückgewiesen werden mussten. Das heisst also nicht, dass eine Beschwerde nach der Wahl erfolglos bleiben müsste. Noch mehr Rechtsunsicherheit also. Damit wird sich das BverG nach der Wahl nicht nur mit der Zulässigkeit der gemeinsamen Liste von PDS/WASG sondern auch mit der Wahrung der gleichen Wahlentscheidung beschäftigen müssen. Super. Aber wenn man bedenkt, dass beim BverG auch noch Wahlbeschwerden aus 2002 anhänhig sind, muss das für die kommende Legislaturperiode natürlich keine Konsequenzen haben.
Verfasst von Michael am 14.09.05 14:37Die CDU landet Coup über Coup, doch keiner will richtig gelingen. Statt "Politik aus einem Guss" eine "Politik der Risse". Zum Thema passend Ausgewählt Aus externen Quellen ha- ben wir für nebenstehenden Beitrag unter diesem...
Weblog: Wahlen am: 14.09.05 17:21
..sehe mich schon Handzettel in der Dresdner Fussgängerzone verteilen.
Posted by: claus wichmann am 14.09.05 14:59Naja, was soll man machen? Geheimhaltung kann man angesichts der schieren Anzahl der Beteiligten geflissentlich vergessen. Was bliebe, wäre eine Verschiebung der gesamten Wahl, was sowohl organisatorisch als auch finanziell ein Riesenaufwand wäre. Zudem: Wäre es WIRKLICH sinnvoll, damit tatsächlich einen Modus der faktisch möglichen, unbegrenzten Wahlverschiebung einzuführen?
So, wie es jetzt aussieht, ist es unschön, aber m.E. das einzig Praktikable.
Posted by: DemonDeLuxe am 14.09.05 20:56Mit Ausnahme der bestechend einfachen Idee, die Zweitstimme am 18. abgeben zu lassen und nur den Direktkandidat nachzuwählen? Nix.
Posted by: michael am 14.09.05 21:10