08.09.05

Stimmenverkauf in Deutschland strafbar


Ist ja krass. Der Paragraph 108b des Strafgesetzbuches stellt nicht nur das Kaufen von Stimmen, sondern auch das Verkaufen von Stimmen unter Strafe (via Poltik Digital).

§ 108b. Wählerbestechung. (1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.

Dagegen könnte man eigentlich mal Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Freiheit der Wahlentscheidung ist verfassungsrechtlich geschützt. Eine freie Wahlentscheidung treffen zu können impliziert auch eine Freiheit des Motivs. Dies schliesst ökonomische Motive oder andere Formen der individuellen Vorteilsnahme selbstverständlich mit ein. Umgekehrt macht es natürlich Sinn das Kaufen von Stimmen zu verbieten, da hierdurch durch Ausübung von ökonomischen, denkbarerweise auch sozialen Drucks die Freiheit der Wahlentscheidung gefährdet wird.
Verfasst von Michael am 08.09.05 12:37
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Kommentare

aber was habe ich dann davon, wenn ich meine stimme verkaufen kann und sie keiner kaufen darf. ich könnte sie nur ins ausland verkaufen, z.b. an libyen und würde dann hier die hypothetische deutsch-libysche freundschaftspartei wählen, auch nicht recht prickelnd…

Posted by: bembelkandidat am 08.09.05 14:04

Ja, aber das ist ja erstens keine Frage praktischer Erwägungen. Und zweitens heisst das ja nicht, dass es nicht trotzdem Leute gibt, die kaufen ;-)

Posted by: michael am 08.09.05 14:27

man könnte fast meinen, aber nur fast, daß du von solchen leuten weißt… ;-)
eigentlich sind die wahlgeschenke wie freibier, kugelschreiber, brillenputztücher, feuerzeuge usw. auch verbotene geschenke, die mich zur stimmabgabe für diese oder jene partei bewegen sollen.

Posted by: bembelkandidat am 08.09.05 14:33

interessanter ansatz, aber ich glaube nicht, dass ein verfassungsrichter deiner argumentation folgen wird. in zeiten steigender wirtschaftsmacht ist es ganz gut, dass das nicht erlaubt ist :)

Posted by: Stefan (der vom "Rettungstrupp") am 08.09.05 15:47

@bembelkandidat
Da gibt es quasi den Ausnahmebestand der “Geringwertigkeit”. Aber ich habe keine Ahnung, wo die monetäre Grenze liegt…

Posted by: michael am 08.09.05 16:31

die cdu hat z.b. letztens in mainhatten zwei freikarten für das spiel der eintracht gegen die bayern ausgelobt, das ist nicht billig oder geringwertig und sicher grenzwertig.

Posted by: bembelkandidat am 08.09.05 16:51

Freier Handel mit Stimmen? Das wäre dann ein Dammbruch und eigentlich der Untergang demokratischer Prinzipien. Andererseits passt dies zum Liberalismus:
Liberalismus und das Demokratische Kapital http://www.tiuz.de/viewtopic.php?t=55

@ bembelkandidat:
Interessanter Gedanke - Wahlgeschenke als Bestechung. Da tun sich Möglichkeiten auf… ;)

Posted by: TC Stahl am 08.09.05 22:31

Naja. Es ist ein unterschied ob man darüber spricht, dass das VERKAUFEN von Stimmen nicht strafbar sein sollte, im Gegensatz zum Kauf, oder ob man vom freien Stimmenhandel spricht.

Warum freier Stimmehandel dann wieder ein liberaler Gedanke sein soll, leuchtet mir auch nicht ein. Man darf nicht immer freimütig ignorieren, dass liberales Denken und Demokratie eine fruchtbare Verbindung eingegangen sind.

Verdammt, muss weg. Morgen mehr.

Posted by: michael am 09.09.05 00:06

Man darf aber auch nicht ignorieren, dass der Liberalismus auf der Idee, alle Menschen gleich zu behandeln, auch wenn sie es nicht sind. Das ist politisch okay, blendet jedoch die harschen ökonomischen Realitäten aus. Denn wer würde seine Stimmen verkaufen? Die Armen. Und wo eine Nachfrage, da auch ein Angebot.

Posted by: lambach am 09.09.05 08:56

Ist das nicht eher ein Argument dafür, das verkaufen von Stimmen nicht unter Strafe zu stellen?

Posted by: michael am 09.09.05 10:45

Nein. Es gibt Möglichkeiten, die sollte man den Menschen nicht offen lassen. Selbst Stuart Mill hat gesagt, Menschen sollten nicht die Freiheit besitzen, sich selbst als Sklaven zu verkaufen. Das ist nicht dasselbe, aber den Verkauf seiner Wählerstimme möchte ich gerne weiterhin verboten sehen.

Posted by: lambach am 09.09.05 12:56
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