31.08.05

Pfahls ab Morgen freier Mann

Ludwig Holger Pfahls darf Morgen das Gefängnis verlassen. Nach Anrechnung seiner Inhaftierung in Frankreich und der deutschen Untersuchungshaft hat er die Hälfte seiner 2,5 Jahre Haft abgesessen. Unter Bewährungsauflagen also darf der Mann durch Deutschland wandeln wie Cane in Kung Fu.

Da sieht man gleich. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Mit solchen Fällen wie wirtschaftlicher Vorteilsnahme durch Bestechung, etwa im IKEA-Skandal, kann man von mir aus noch halbwegs gnädig verfahren. Aber bei Leuten, die für den Staat arbeiten, also Amts- oder Mandatsträger sind, müssen brachial hohe Strafen für jegliche Form der Korruption eingeführt werden. Diese Menschen sind zuallererst dem Volk verpflichtet. In Amt und Mandat korrupt zu sein heißt konkret, sich am Staatsvolk zu vergehen.

Da ist es nicht hinnehmbar, dass die politischen Machhaber rechtliche Regelungen aufrecht erhalten, die korrupten Handeln durch ein akzeptables Kosten-Nutzen Verhältnis sozusagen auch noch Vorschub leisten. Persönliche Bereicherung in Millionenhöhe mit effektiven Freiheitsentzug von einem Jahr und drei Monaten zu bestrafen ist lächerlich. Da ist die Haftstrafe mit etwa 130000 Euro im Monat aber nett vergolten. Sicher, dass Geld soll weg sein, hohe Steuernachforderungen kommen auf den Mann zu. Aber seien wir ehrlich. Diese Million wäre mit seinen Memoiren schnell wieder drin. Und wieviel Geld wo in der Schweitz liegt, weiss eh' keiner.

Niemand bekommt zwei Millionen gezahlt, auch nicht von einem saudischen Prinzen, weil er nichts tut, was eine Bezahlung wert wäre. Pfahls vom Vorwurf der Bestechlichkeit im juristischen Sinne zu entlassen, ist ein übler juristischer Kunstgriff. Auch die Idee, dass sein Wert als Zeuge in Folgeprozessen eine geringe Strafe rechtfertigt, darf einen nicht zufrieden stellen. Ein Richter, der sich von der juristischen Bühne verabschiedet, indem er sich vor einem korrupten “Staatsdiener” verbeugt, ihn anlächelt und “Alles Gute” wünscht (SA), kann auch nicht gerade beglücken. Und dass es möglich ist, dass die Verteidigung Revision einlegt, damit nicht vor einem anderen Gericht weiterverhandelt werden kann, nur um ebendiese nach einer raschen Freilassung zurückzuziehen, ist letztlich auch hart am Rande des Verständlichen.

Ist doch völlig egal ob er ein kleines oder großes Licht in der Affäre war. Die Tatsache, dass er Unmengen von Geld angenommen hat, muss künftig juristisch im Falle von Staatsbediensten und Mandatsträgern völlig ausreichen, um Haftstrafen deutlich über 10 Jahren zu durchsetzen zu können. Ich weiss nicht wie sich Deutschland im internationalen Vergleich bezüglich politischer Korruption in Sachen Strafmass hält. Aber der Stand der Gesetzgebung ist bereits bezeichnend. Sowohl in den Bereichen Abgeordnetenbestechung, Transparenz von Nebeneinkünften als auch Parteienfinanzierung hinkt Deutschland internationalen Standards und UN-Konventionen hinterher. Gerade die Parteiengesetzgebung ist fürchterlich veraltet. Das sieht man bereits daran, dass es einfach kein explizites Gesetz gibt, dass den Wahlkampf reguliert. Mit dem Problemfeld Korruption in der Politik beschäftigt sich Transparency Internation Deutschland. In Sachen “wahrgenommener Korruption” rangiert Deutschland übrigends seit Jahren deutlich hinter dem Großteil sozioökonomisch vergleichbarer Länder.

Verfasst von Michael am 31.08.05 09:29
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