25.08.05
Weg frei für Neuwahlen
Glück gehabt. Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die Anträge der Abgeordneten Schulz und Hoffmannn gegen vorgezogene Neuwahlen mit sieben zu einer Richterstimme abgelehnt.
Bundestag, Bundeskanzler, Bundespräsident und nicht zuletzt die Parteien können aufatmen. Sie sind um eine schallende Ohrfeige davon gekommen und es darf weiter wahlgekämpft werden. In der Einleitung der Urteilsbegründung wurde der Vergleich der Entscheidung mit der Wahl zwischen Pest und Cholera aufgegriffen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungserichts sieht sich Gerhard Schröder "uneingeschränkt" bestätigt. Ein Freibrief für die Kanzlermacht? Zwei Enttäuschte des BVG-Urteil gibt es: Jelena Hoffmann (SPD) und Werner Schulz (Grüne). Sie sind beim Bundesv...
Weblog: Wahlen am: 25.08.05 14:46
“Auflösungsgerichtete Vertrauensfrage” nennen die roten Roben das Vorgehen zur Bundestagsauflösung im Gegensatz zur “unechten Vertrauensfrage”, die der Mehrheitssicherung des Bundeskanzlers dient. Da werden die Staatsrechtler wohl einen neuen Fachterminus lernen müssen!
Posted by: Stefan am 25.08.05 12:53