24.07.05

Homosexuelle als „Tätergruppe“ in der Polizeidatei

Wie schwer es Homosexuelle noch heute gegenüber den überkommenen Gedankenstrukturen bei Teilen unserer Ordnungsgewalt haben, zeigten die diesjährigen Vorfalle beim Kieler Christopher Street Day Anfang Juni. Taz und Lübecker Nachrichten berichteten von Übergriffen der Kieler Polizei auf Mitglieder des Verbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol), die einen Informationsstand betreuten. Zunächst wurden sie von ihren Kollegen wegen ihrer „Polizei-Kluft“ angegangen und schließlich seien sie rechtswidrig gefilmt worden und damit „wie staatsfeindliche Organisationen behandelt“ worden.

Wieviel weiter die internen Vorbehalte gegenüber Schwulen und Lesben in der alltäglichen Polizeiarbeit jedoch noch gehen, darauf machte nun der VelsPol aufmerksam. Die polizeidienstliche Datenspeicherung kennt noch die Kategorisierung „Homosexueller“ als „Täterrolle“, des weiteren findet man in der Katalogisierung von Tatorten neben dem „Aufenthalt von Dirnen“ und dem „Strichplatz“, den „Aufenthaltsort von Homosexuellen“. Mit dem Recherche-Stichwort „omosex” lassen sich schließlich sämtliche Datensätze der entsprechenden Personen abrufen.

Über die in Bayern entwickelten und bei der Polizei in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen verwendeten Programme „IGVP“ und „PVP“, können personenbezogene Merkmale bei der Aufnahme der Personendaten bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – ganz gleich ob von Tätern, Zeugen oder Opfern – langjährig gespeichert werden.
Wenn mich z.B. als Schwulem meine heterosexuellen Freunde zu einer Schwulenbar („Aufenthaltsort von Homosexuellen“) begleiten, sollten sie sich überlegen, ob sie – angenommen sie werden dort Zeugen eines Strafdelikts – sich möglicherweise durch die Aufnahme ihrer Personalien bei der Polizei wirklich bei der nächsten Verkehrskontrolle dem hämischen „ach, sie kennen wir ja schon“ aussetzen wollen.

Dass dabei die polizeiliche Realität der heutigen Rechtslage teilweise weit hinterher hinkt, macht die Klage des Verbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter deutlich, „einem Großteil der Kollegenschaft [sei] immer noch nicht bewusst, dass u.a. Homosexualität nicht mehr strafbar ist“.
Der Homosexuellenparagraf § 175 StGB wurde schließlich 1994 gänzlich abgeschafft. Homosexualität ist also kein strafrechtlich relevanter Begriff mehr.

Auf den verantwortlichen bayrischen Innenminister, unseren Bundesinnenminister in Spe Beckstein wirft diese Datenspeicherungspraxis kein gutes Licht, wenn auch laut Bericht des Spiegels nach Protesten des Datenschutzes das Merkmal „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ mittlerweile in NRW und Bayern gesperrt worden sei.
Doch die tief in das Persönlichkeitsrecht eingreifende Kategorisierungsmöglichkeit von Homosexuellen als Tätergruppe bleibt bestehen.

Der Grünen-Politiker Volker Beck sieht „ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der ,Rosa Listen' wach werden“, der VelsPol schätzt den Sachverhalt sogar als „die bisher größte Möglichkeit zur Anlage und Nutzung von ‚Rosa Listen’“ ein.

Tatsächlich besteht durch die Polizeisoftware die Möglichkeit einer Kriminalisierung von Homosexuellen, während andererseits scheinbar keine Überlegungen zur spezifischen, polizeilichen Erfassung von schwulen- und lesbenfeindlichen Straftaten angestellt werden.

Auch die gewaltlose, ganz alltägliche Diskriminierung bleibt vorerst möglich. Gerade haben die unionsregierten Länder im Bundesrat das Antidiskriminierungsgesetz abgelehnt, welches europäische Vorgaben umsetzen sollte. Auch in diesem Jahr noch darf also in Deutschland das schwule Paar im Hotel abgewiesen und die private Kranken- oder Lebensversicherung verweigert werden.

Verfasst von Stefan am 24.07.05 11:47
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Homosexuelle als "Tätergruppe" 2
Nach Berichten über eine Polizeisoftware mit Homosexuellenregister, in denen Homosexuelle als Tätergruppe klassifiziert sind, kommt Bewegung in die Sache. Dies zeigt der Pressespiegel des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD). W...
Weblog: Küchenkabinett am: 06.09.05 16:15
Kommentare

Am besten wird der verkrampfte Umgang eindeutig bei dem Recherestichwort “omosex” deutlich. Kann man natürlich niemanden zumuten, dass er auch noch das H mitschreiben muß.

Kann man sich gut vorstellen, wie der eine oder andere tiefkatholische Wachtmeister zwei Monate vor seiner Pensionierung nach Hause kommt und sich bei seiner Frau darüber beklagt, dass er heute wieder das böse Wort tippen musste mußte.

Posted by: michael am 24.07.05 19:36
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