21.07.05

Neuwahlen. Wirklich?

Zwar hat nun unser Bundeshorst Neuwahlen zugestimmt, die die Bundesmerkel wohl nun ein Jahr früher zur Kanzlerin machen könnten, doch die eigentliche Hürde steht wohl noch bevor.
Niemand hatte ernstlich mit der Weigerung Köhlers gerechnet den Bundestag aufzulösen, auch wenn er sich die verfassungsrechtlich zugestandenen, vollen drei Wochen Bedenkzeit nahm.

Doch „staatspolitische Vernunft“ hin oder her, das Bundesverfassungsgericht wird die letzte Entscheidung haben. Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) haben bereits eine Organklage vorbereitet und auch kleinere Parteien wie die ÖDP, die Tierschutzpartei, Zentrum oder Republikaner haben mit Klagen gedroht, da die Zeit zur Wahlvorbereitung sie benachteilige.

Letztlich dürfte aber wie 1983 das BVG mit Magenschmerzen der durch die unechte Vertrauensfrage herbeigeführten Neuwahl zustimmen. Zu hoch wäre andernfalls der legitimatorische Gesichtsverlust unserer Verfassungsinstitutionen wie Bundestag, Bundespräsident und wahrscheinlich auch dem BVG vor dem Wähler. Eine Staatskrise wäre unvermeidlich und da werden, dann wohl auch widersprüchliche Äußerungen Franz Münteferings zum Vertrauensbesitz der Regierung unwichtig werden. Schließlich kann sich das Gericht ja wieder auf das 83’er Urteil berufen, wonach „die Einschätzungskompetenz und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers zu beachten“ ist, auch wenn man sich damit berechtigter Kritik aussetzen würde. Der Schaden einer Ablehnung für das Land dürfte in der Abwägung der Richter jedenfalls höher ausfallen.

Verfasst von Stefan am 21.07.05 20:44
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Kommentare

1983 hat der BVerfG auch zugestimmt und da waren die Gründe für die angebliche Handlungsunfähigkeit der Regierung noch wesentlich mehr vorgeschoben als dieses Mal, also erwarte ich da lediglich demonstrative Bauchschmerzen.

Posted by: lambach am 21.07.05 21:33
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