17.07.05

Gewissheit in 5 Tagen

Für Horst Köhler hat die letzte Woche vor der grossen Entscheidung begonnen. Für den Rest des Landes natürlich auch. Nachdem es die letzten Wochen schön still um den Bundespräsidenten geworden war, wird es langsam Zeit für Klatsch, Tratsch und Gerüchte. Der Startschuss ist heute gefallen.

Natürlich wars wieder der SPIEGEL zu dem zuerst was aus dem Bundespräsidialamt durchgesickert war. Auch wenn bis Ende der Woche von den Medien bestimmt feierlich das “Er tut's, er tut's nicht”-Spiel begangen wird, sind folgende Motive des Bundespräsidenten durchgesickert:

Nichts fürchtet der Präsident so sehr wie das politische Chaos, das nach einer negativen Entscheidung ausbrechen dürfte. Die Akteure würden sich gegenseitig mit Schuldzuweisungen überziehen und das Ansehen der politischen Klasse in Deutschland endgültig ruinieren. Schröders Ankündigung, er werde im Falle der Ablehnung weiterregieren, empfindet Köhler eher als Drohung.

Das hat mit Mehrheitsverhältnissen nun wirklich nichts mehr zu tun. Sollte eine solche Haltung in der offiziellen Begründung am Freitag durchsickern und das BverG dies durchgehen lassen, würde es die Verfassungswirklichkeit in Deutschland drastisch verändern. Auch künftige Regierungen und Parlamente hätten jederzeit die Chance durch das blosse Ankündigen von Neuwahlen und den frühzeitigen Beginn des Wahlkampfes eine Auflösung des Parlaments zu erzwingen. Faktisch würde dies für die Zukunft bedeuten, dass neu gewählt wird, wenn genügend Parlamentarier wollen, dass neu gewählt wird. Wollen wir hoffen, dass Horst bis Freitag noch was besseres einfällt.

Verfasst von Michael am 17.07.05 21:02
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Weblog: Meinung am: 18.07.05 00:15
Kommentare

Grundsätzlich hast Du Recht mit Deiner Kritik. Nur, dass die jetzige Situation der angekündigten Neuwahlen eine Lage der Unregierbarkeit geschaffen hat. Dass rot-grün ohne Neuwahlen nicht mehr zusammenkommen wird, ist fait accompli. Die Zustimmung Köhlers wird da zur reinen Realpolitik. Viel mehr Ermessensspielraum hat er da in “staatspolitischer Verantwortung” tatsächlich nicht. Schließlich bestimmt nicht er, sondern der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und das Grundgesetz ist eben kein Kompendium normativer Politikleitlinien im Sinne einer detaillierten Bedienungsanleitung. Das ist und war seit jeher Verfassungswirklichkeit.
Darüber braucht man gewiss nicht in Jubelgeschrei ausbrechen. Das Hohelied des Verfassungsnotstandes muss man deshalb aber auch nicht anstimmen, denn die Situation “dass neu gewählt wird, wenn genügend Parlamentarier wollen, dass neu gewählt wird” wird nicht allzu häufig eintreten. Die Bürger würden ihre Repräsentanten schnell abstrafen und diese wollen ihre Stühle behalten. Mit Sicherheit wird es da nicht plötzlich eine Mehrheit für einen jährlichen Bundestagswahlkampf geben. Stattdessen werden sich die großen Bundestagsfraktionen notfalls in Zukunft auf eine Verfassungsänderung einigen, die ohne juristischen Drahtseilakt, dem Bundeskanzler das Vorschlagsrecht auf Auflösung des Bundestages bei mindestens 2/3-Mehrheit zugestehen wird. Und auch dann wird sich der Bundeskanzler hüten, dies ohne Not umzusetzen. Diese Änderung wäre sicher die sauberere Lösung als durch eine Politik der Selffulfilling Prophecy das Geschmäckle der Verfassungsdehnung zu hinterlassen.

Posted by: Stefan am 18.07.05 11:15

Das hat mit Mehrheitsverhältnissen nun wirklich nichts mehr zu tun.

Und? Er kann den Bundestag auflösen, er muss nicht. Nachdem er sich von der Legalität überzeugt hat, muss er sich überlegen, ob er auflösen soll oder nicht. Wonach, wenn nicht nach den Folgen, soll er urteilen?

Posted by: Oliver am 20.07.05 09:54
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