01.07.05

Was war denn das, Herr Müntefering?

Während Schröder sich müht seine vermeintliche politische Handlungsunfähigkeit mit dem fehlenden stetigen Vertrauen im Bundestag zu begründen, schießt Müntefering dazwischen. An Merkel gewandt, machte er deutlich, dass ein konstruktives Misstrauensvotum an der sicheren Mehrheit des Kanzlers scheitern würde.
Was denn nun, sichere Mehrheit oder was?

Keinen Gefallen dürfte sich der SPD-Vorsitzende mit dieser Äußerung getan haben, wenn man bedenkt, dass in der vom Grünen-Abgeordneten Schulz angestrebten Klage gegen Neuwahlen, das BVG in seiner Einschätzung der Regierungsfähigkeit Schröders möglicherweise jede politische Feinheit zu bewerten hat.
Mit diesem Punkt hatte es sich 1983 seitenweise auseinandergesetzt.

Verfasst von Stefan am 01.07.05 15:15
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Weblog: Meinung am: 02.07.05 01:57
Kommentare

Ja wie ich mich darauf freu, wenns in den nächsten Tagen wieder so richtig rund geht mit der spannnenden Frage war das jetzt verfassungs gemäß?
Das wesentliche was bei dem ganzen Palaver übersehen wird ist der Budnesrat.
ALs die Verfassungsväter und Mütter das Grundgesetz auf dem Weg brachten und die engen Grenzen für Vertrauensfrage aber auch für das Mißtrauensvotum festsetzten, war für sie klar, wenn der Kanzler nicht weiterregieren kann dann nur deshalb, weil er nicht mehr die Mehrheit im Bundestag hat. Damit das der Bundesrat einmal bei um die 80% der Gesetzesvorhaben zustimmen muss, damit hat niemand gerechnet.
Soll heißen, dadurch das die Union den Bundesrat im Gegensatz zu seiner eigentlichen Funktion parteipolitisch mißbraucht, ist jene Situation de facto erreicht, für welche die Verfassung die Vertrauensfrage vorher sieht. Der Kanzler kann im großen und ganzen keine Gesetze mehr verabschieden.
Was hier geschehen muss um derart blöde Situationen in Zukunft zu verhindern ist entweder die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze auf Bundesebene auf maximal ein Viertel oder noch weniger drücken, oder aber das Kammer-Patt in die Verfassung mit aufnehmen, allerdings müssen dann nach der Vertauensfrage nicht nur im Bund sondern auch in den Ländern Neuwahlen stattfinden, was wohl an der Verfassung scheitern dürfte.

Posted by: bazinho am 01.07.05 16:17

Das Kammer-Patt in die Verfassung aufzunehemen dürfte schwierig sein. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder ist ihr ureigenstes Recht, ein Patt also in der föderalen Struktur unserer Republik nicht zu verhindern. Allerdings spricht dieser Punkt erneut für die Straffung der Einspruchsmöglichkeiten der Länder im Bundesrat, der tatsächlich mehr und mehr zur konkurrierenden Zweitexekutive verkommt. Wir müssen also weiterhin darauf hoffen, dass die Föderalismusreform einen erneuten Anlauf nehmen wird.
In punkto Vertrauensfrage spielt die Macht im Bundesrat jedoch bis heute keine justiziable Rolle. Im Karlsruher Urteil von 1983 heißt es zur Vertrauensfrage: „Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine [des Bundeskanzlers] Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht mehr sinnvoll zu verfolgen vermag.“ Von Bundesrat ist dort nicht die Rede.
Jedoch gehen einige Verfassungsrechtler davon aus, dass die mögliche Zwei-Drittel-Vetomacht des Bundesrates die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung (erhöhte Mehrheitsquoren zur Einspruchszurückweisung im Bundestag) derart einschränken würde, dass die Vertrauensfrage gerechtfertigt wäre.
Diese Situation der Zwei-Drittel-Mehrheit der Opposition im Bundesrat (Art.77 Abs.4 GG) besteht jedoch heute nicht. Die Große Koalition in Kiel hat die Bundesregierung davor bewahrt und auch die NRW-Wahl konnte nichts daran ändern.
Bleibt also nur ein erneuter Appell, die Verfassungsreform anzupacken!

Posted by: Stefan am 01.07.05 23:26

Diese Situation der Zwei-Drittel-Mehrheit der Opposition im Bundesrat (Art.77 Abs.4 GG) besteht jedoch heute nicht.

Das stimmt so ganz nicht. Ein einziges abtrünniges Land kann jedes Gesetz blockieren.

Posted by: Oliver am 01.07.05 23:46
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