28.06.05
Enthaltung
ist natürlich aus Schröders Sicht das bestmögliche Abstimmungsverhalten der SPD. Die SPD beantwortet die Frage damit schlichtweg nicht, und das ist mithin die einzige Variante mit der Schröder ein weiteres Mal zur Wahl antreten kann. Zu viele Nein-Stimmen würden genauso wie ein Rücktritt einer erneuten Kandidatur endgültig die Legitimität entziehen.
In formaler Hinsicht ist es quasi die Möglichkeit, die Mehrheit zu verlieren, ohne die Mehrheit zu verlieren. Viel ekelhafter geht es dafür kaum noch. Die SPD wird sich damit als völlig ohne Rückgrat präsentieren.
Eine klarere Frage als “Vertraut ihr mir?” kann man kaum stellen. Sie mit einer Enthaltung zu beantworten ist derart befremdlich, dass sie nach einem Enthaltungsverbot schreit. Vertrauen kann man aussprechen, oder man kann es lassen. Nicht so wie bei einem Gesetz, wo man indifferent oder ambivalent sein könnte, was eine Enthaltung mithin rechtfertigt. Es ist so ungefähr die gleiche Klasse von Frage wie “Liebst du mich”. Kann man auch nicht mit “Weiss nicht” oder “Sag ich nix zu.” beantworten. Wer es mal getan hat, weiss wovon ich rede. Das funktioniert einfach nicht.
Ich frage mich auch, wie es dem Bundespräsidenten und -verfassungsgericht dabei helfen soll, festzustellen, dass Schröder keine eigene Regierungsmehrheit mehr genießt. Objektiv können Bundespräsident und -verfassungsgericht doch nur feststellen, dass sie von den Abgeordneten mehrheitlich keine Auskunft bekommen haben. Formal ist die Frage damit abschlägig beschieden, materiell aber wohl kaum.
Sich in verachtenswerter Weise windend verlässt sich die SPD anscheinend lieber auf Faktizität. Die Neuwahl ist so gut wie unausweichlich. Die Parteien befinden sich längst im Wahlkampf. Es würde auf wenig Akzeptanz stossen, wenn sich das Verfassungsgericht oder der Bundespräsident dagegenstellen würden. Das einzige, was noch irritierender als dieser Prozess zu Neuwahlen sein könnte, wäre wohl dass keine Neuwahlen stattfinden.
Schröders letzter großer Akt der Eitelkeit. Geboren aus der Unfähigkeit, die Größe aufzubringen als ungewollter Kanzler zurückzutreten. Ich ergehe mich in der schweren Hoffnung, dass der Bundespräsident die Auflösung des Bundestags verweigert und damit Schröder zum Rücktritt zwingt, falls er nicht noch ein Jahr an seinen Stuhl kleben möchte. Das würde zum einen die Auflösung des Bundestages erheblich erleichtern, etwa wenn es der SPD/Grünen nicht gelingt, einen neuen Kanzler zu wählen. Aber besser noch: Die Legislaturperiode würde nicht mit dem größten Akt von Geheimniskrämerei und Unglaubwürdigkeit enden, die uns die Regierung Schröder überhaupt zugemutet hat.
Verfasst von Michael am 28.06.05 14:05Erhobenen Hauptes geht die alte Tante SPD tatsächlich nicht durch den Wahlsommer. Nun hat auch der langjährige BaWü-Vorsitzende und SPD-Präside Maurer sein Parteibuch hingeschmissen und beklagt sich u.a. über die undemokratische Durchsetzung des SPD-Wahlmanifests ohne Diskussion und Parteitagsbeschluss.
Andere Parteien sind da nicht grundsätzlich besser. Ein Jubel-Parteitag zum Abnicken des Wahlprogramms hinterlässt allerdings das hübschere Bild.
Mehr: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,362589,00.html
Posted by: Stefan am 28.06.05 16:19“Vertraust Du mir” ist keineswegs eine eindeutige Frage. Es kann heißen:
Bist Du der Meinung, dass ich alles, was möglich ist, versuchen werde, um das, was nötig ist, zu tun?
Oder aber: Bist Du der Meinung, dass ich mit Erfolg tuen werde, was nötig ist?
Man kann durchaus der ersten Frage zustimmen und die zweite verneinen.
Zum Rücktritt ist zu sagen, dass hier kein Kanzler, sondern eine Koalition zurücktritt.
Posted by: Oliver am 29.06.05 17:46Bei beidem kann ich dir nicht ganz folgen. Zweiteres zuerst. Die Koalition kann nicht zurücktreten, sie kann zerbrechen oder sich auflösen. Zurücktreten kann in diesem Zusammenhang nur der Kanzler und in diesem Zuge automatisch seine Minister. Sprich die Regierung. Ein Rücktritt der Regierung impliziert keineswegs ein Zerbrechen der Koalition. Die kann - solange sie die parlamentarische Mehrheit geniesst - einfach einen anderen Kanzler wählen.
Ersters zuletzt. Ich sehe nicht warum du die Vertauensfrage an “Notwendigkeiten” und “Erfolg” bindest. Die Vertrauensfrage kann entweder unabhängig einer Sachfrage gestellt werden, dann bezieht sie sich auf die allgemeine Politik der Regierung, bzw. enger auf die Richtung der Politik die vom Kanzler im Rahmen siener Richtlinienkompetenz vorgegeben wird. Oder sie bezieht sich auf eine Sachfrage, also ein bestimmtes Gesetz, bzw. geht darüber hinaus. Da man für das bestimmte Gesetz sein könnte, ohne Vertrauen in den Kanzler zu haben.
Insbesondere kann man die Erolgsfrage nicht stellen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht wann-auch-immer explizit ausgeschlossen: http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,362774,00.html
Posted by: michael am 29.06.05 18:27Das ist das Problem dieser Koalition. Die Verfassung sieht den Rücktritt einer Koalition nicht vor. Deswegen erleben wir ja diese verfassungsrechtlichen Verrenkungen. Aber genau den Fall haben wir. Eine Koalition ist stabil und hat die Mehrheit im Bundestag, aber zumindest ihre Spitze hält sie nicht mehr für fähig weiter zu regieren. Den Abgeordneten der SPD und der Grünen steht es natürlich frei, nach der Vertrauensfrage einen neuen Kanzler zu wählen. Nur dafür ist die Mehrheit (3 Stimmen) eben nicht groß genug. Was will man da machen, wenn ein Teil sagt, dass es nicht mehr geht, und der Teil der anderer Meinung ist, nicht groß genug ist? Das Grundgesetz hat hier schlicht einen Webfehler.
Das Problem ist, dass der Kanzler soviel von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen kann, wie er will. Eine Mehrheit im Bundesrat und, noch wichtiger, im Vermittlungsausschuss bekommt er dadurch nicht. Es ist eben zur Zeit so, dass niemand, der solch eine Mehrheit zusammen bekäme, das Vertrauen des Bundestags genießt, dieser Zustand dauerhaft ist und die Arbeit der Regierung so beschränkt, dass der Kanzler nicht weiter machen will. Sieht der Bundestag das anders, soll er den Kanzler ersetzen.
Und was das Verfassungsgericht angeht, so segensreich es normalerweise auch ist, hat es doch in der Angelegenheit einen kapitalen Mist gebaut. Entweder sind die Abgeordneten nur Ihrem Gewissen unterworfen, wenn sie abstimmen, oder eben nicht.
Zu fordern, dass er zurücktreten soll, um letzten Endes doch zum gleichen Ergebnis zu kommen, ist reiner politischer Sadismus. Da begeht jemand schon vielleicht nur teilweise aus patriotischen Gründen politischen Selbstmord und es reicht immer noch nicht. Nein, er soll auch noch ein stumpfes, rostiges Schwert benutzen und seine Partei noch stärker schädigen, als es so schon der Fall ist. Natürlich kann man ein Selbstauflösungsrecht in die Verfassung schreiben, aber das will nun wieder nur eine Minderheit ernsthaft.
Posted by: Oliver am 30.06.05 13:17Ich glaube eher, dass der Sadist hier der Kanzler ist. Wenn Du schon sagst “nicht weiter machen will”, dann ist es doch am Kanzler und nicht an den Abgeordneten die Angelegenheit zu einem Ende zu bringen. Ich denke auch, dass die Auflösungsfarce, die da gerade abläuft, der SPD tendenziell mehr schadet, als es ein Rücktritt eines Kanzlers getan hätte, den kein Mensch mehr will.
Die Vetrauensfrage samt dem von der Regierung über den Umweg Müntefering geplanten Abstimmungsverhalten, das so vermutlich nicht umgesetzt werden wird, folgt einer rationalen Strategie des Kanzlers als Person, um sich die Möglichkeit offen zu halten, als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf zu ziehen. In pharaonenhafter Manier glaubt Schröder wohl eher, es sei nur angemessen, seinen Hofstab mit ins Grab zu nehmen.
Ich sehe da auch keinen Mangel im Grundgesetz. Es gibt gute und taugliche Verfahren, um den Bundestag in dieser Situation elegant aufzulösen, die allerdings, da ein konstruktives Misstrauensvotum ob der Mehrheitsverhältnisse ausscheidet, nur über den Rücktritt der Regierung greifen. Der Bundestag wählt einen neuen Kanzler mit relativer Mehrheit der Stimmen im letzten Wahlgang und Köhler kann den Bundestag auflösen. Völlig unbedenklich.
Und der Gewissensentscheid einzelner Abgeordneter, der bei uns ob parteiinterner Nominierungsverfahren und Fraktionsdisziplin etc. 'eh nur sehr eingeschränkt gegeben ist, wird vom Bundesverfassungsgericht auch nicht verletzt. Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich ja nicht darauf, wie der einzelne Abgeordnete stimmt, sondern klärt Regeln unter denen der Bundespräsident den Bundestag auflösen darf, falls das Vertrauen nicht ausgesprochen wird.
Meiner Meinung nach wird dadurch die Legislative und der einzelne Abgeordnete in seinem Abstimmungsverhalten gegenüber der Exekutive gestärkt und geschützt, da die missbräuchliche Auflösung des Bundestages verhindert wird. Das ist zum einen ein Schutz der parlamentarischen Minderheit, die ebenso demokratisch legitimiert ist wie die Mehrheit, da eine Auflösung des Bundestages nach britischem Modell zu einem für die Regierung günstigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Es ist aber auch ein Schutz für die Abgeordneten der Mehrheit, da von der Parteiführung und der Regierung erheblichen Druck auf einzelne Abgeordnete aufgebaut werden kann, eben nicht nach ihrem “Gewissen” zu stimmen, sondern letztlich aus rationalem Eigeninteresse von der Partei die Möglichkeit zur Wiederwahl zu erhalten, Parteispitzen oder Regierung in ihrem Abstimmungsverhalten folge leisten müssen.
Posted by: michael am 30.06.05 14:25Die Zusammensetzung des Bundestages wird durch die Wähler für vier Jahre bestimmt. “sich selber Aufzulösen”, weil einem dieses Wählervotum nicht paßt ist eine Mißachtung der Wahl. Insofern ist es gut und konsequent, daß das GG keine Selbstauflösung des Bundestages vorsieht. Warum auch? - so könnten ja alle Regeln und Gesetze aufgehoben werden wenn es einem nicht paßt. Die Abgeordneten haben ein Votum für vier Jahre, und das sollen sie auch gefälligst durchziehen. - Wir erleben dieser Tage den Niedergang unserer schönen Demokratie.
Posted by: engelchen am 01.07.05 02:16Wenn sie einen neuen Kanzler wählen könnten, täten sie es. Wählten sie dieses Verfahren, zwänge man sie dazu, schon vor der Wahl das Kanzleramt aufzugeben und stellte sie noch mehr bloß.
Wenn Schröder wirklich an seinem Sessel klebte, bliebe er noch ein Jahr und hoffte, dass Hartz IV wirkt. Das wäre die beste Chance.
Posted by: Oliver am 01.07.05 10:59Heute ist die Zeit der theoretischen Debatten vorbei und der Kanzler kann noch das Kaninchen aus dem Hut zaubern, dass dem ganzen Trara der letzten Wochen die konzeptionelle Einheitlichkeit wiedergibt (der sogenannte 'Aha'-Effekt). Wird er das schaffen?
Aktuelle Informationen bietet der Spiegel unter
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,363103,00.html