20.03.05
Wozu dient unser Staat eigentlich?
Wenn man mal anfängt, grundsätzlich über unser politisches System nachzudenken, kommt man schnell auf die Frage “Wozu dient unser Staat?” oder anders formuliert, “Was ist der Zweck unseres Staates”. Die Frage mag müßig erscheinen, nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, daß sie eine Antwort verdient. Und wo sucht man naheliegenderweise eine solche Antwort? Doch wohl im Grundgesetz. In der Präambel heißt es dort:Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Ist das die Antwort? Weltfrieden und vereintes, gleiches Europa? Das kann doch wohl kaum der erste, geschweige denn der gesamte Zweck des Staates sein. Ist es denn so selbstverständlich, wozu ein Staat dient, daß man es nicht mehr erwähnen muss? Verfasst von Sebastian am 20.03.05 17:50
Ne, aber es wäre doch gefährlich zu definieren, wozu der Staat genau gut ist. Würde ihn in seiner Handlungsfreiheit doch ziemlich beschränken. Daher läuft es anders herum. Irgendwo im GG gibt es ein paar Paragraphen, die darauf hinweisen, was der Staat nicht darf.
Posted by: michael am 21.03.05 11:43Das seh ich ja mal garnicht so. Ich finde im Gegenteil, daß sich im ausreichend offengehaltenen Präambel Stil so einiges machen läßt.
“…im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen der Sicherheit und Freiheit des deutschen Volkes zu dienen…” oder so schränkt doch wohl den Staat nicht ein. Bzw. wenn es das täte, dann nur in Bereichen wo ich eine solche Einschränkung durchaus begrüßen würde.
Ein Beispiel liefert die Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Der dortige Vorspruch(!) lautet:
“Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, und entschlossen, dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau föderativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, zu gestalten und an der Schaffung eines Europas der Regionen sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken, hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten der Deutschen kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassunggebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben.”
Da werde ich doch nochmal einen Blick in die anderen Landesverfassungen werfen müssen. Ah, TH, wie siehts denn in Österreich aus?
Österreich? Verfassung? Du meinst das Dokument in dem die Anzahl der zugelassenen Taxis in Wien geregelt ist (oder war — bin nicht ganz auf dem letzten Stand)?
Da gibt es gerade — das heißt in den letzten 2 Jahren laufenden — verfassungskonvent, in dem eine neue zeitgemäße Verfassung ausgearbeitet werden soll.
Ich muß mich mal genauer schlau machen.
Posted by: TH am 23.03.05 12:11