07.03.05
Wirtschaft contra Bürgerrecht
Schon lange ist Deutschland nicht mehr Europas Musterschüler. Der heiße Wind, der nun dem Antidiskriminierungsgesetz entgegenweht, zeigt wie weit man entfernt ist von der europäischen Avantgarde gesellschaftlicher Reformpolitik. Nach langem Gehäkel werden im ADG endlich vier EU-Vorgaben in nationales Gesetz gegossen. Es läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung innerhalb der Fristen der ältesten Richtlinien von 2000 (sic!).
In der aktuellen Debatte droht jedoch wie einst beim lang anvisierten Einwanderungsgesetz eine Verwässerung des Entwurfes aus tagespolitischen Kalkül.
Als grünes Luxus-Gesetz“ diskreditiert und heute von Merkel und Westerwelle als Arbeitsplatz-Vernichter“ bezeichnet, ziehen vor allem die Wirtschaftsverbände vehement gegen das ADG zu Felde. Der Zeitpunkt dafür ist denkbar gut angesichts immer neuer Rekordzahlen aus Nürnberg.
Schon fordert auch Schily, sekundiert von Clement und Eichel, die Rücknahme des Entwurfes als Beitrag zum Bürokratieabbau. Und Steinbrück kündigt die Ablehnung im Bundesrat an.
Das ADG gehe weit über die EU-Richtlinien hinaus und schade damit dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Tatsächlich findet eine Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes statt. Im Bereich Arbeitsrecht hält sich des Gesetz jedoch klar an die Brüsseler Vorgaben, wenn es ein Verbot von Benachteiligung wegen Rasse und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung vorsieht. Eine Erweiterung erfolgte durch rot-grün lediglich im zivilrechtlichen Bereich für so genannte Massengeschäfte und Versicherungen. Hier werden neben Ethnie und Geschlecht die anderen Klassifizierungen zur Gesetzesharmonisierung und zur Verhinderung einer Benachteiligungshierarchie mit einbezogen. Wenig logisch wäre es wohl auch, wenn beispielsweise in einer Diskothek in Zukunft ein Dunkelhäutiger nicht mehr auf Grund seiner Herkunft abgewiesen werden dürfte, ein Behinderter jedoch schon.
Nun sehe der Gesetzentwurf eine Beweislastumkehr vor. Aber auch darin hält er sich an den Sprachgebrauch der europäischen Richtlinien und des Vorbildes § 611a BGB. Beide Fälle bedeuteten lediglich eine Beweiserleichterung und zogen (auch in unseren Nachbarländern) keine Prozesswellen nach sich.
Natürlich gilt es z.B., die häufig pauschale Verweigerung einer privaten Lebens- oder Krankenversicherungen für schwule Männer zu beenden. Die Gleichbehandlung sollte andererseits jedoch nicht dazu führen, dass Versicherungen künftig etwa von Krebs- oder Diabetes-Patienten keine Risikoprämien mehr verlangen dürfen. Aus dieser Problematik heraus bedarf es der korrigierenden juristischen Präzisierung des Gesetzes, nicht aber seiner Ablehnung aus populistischen Gründen.
Wie weit man in der Unterstützung von gesellschaftlichen Minderheiten gehen kann, wird uns hingegen in vielen Ländern Europas gezeigt, wo eine Politik der affirmative action“ verfolgt wird, die eine positive Diskriminierung“ mit weitreichenden Quotenregelungen fördert und Benachteiligungen strikt strafrechtlich verfolgt. Bei uns geht es jedoch nur darum in der Antidiskriminierungspolitik europäische Mindeststandards umzusetzen und nach fünfjährigen Verhandlungen jede weitergehende Angleichung an unsere Nachbarn nicht leichtfertig auf dem Altar der opportunistischen Tagespolitik zu opfern. Die Stimmen der Interessensverbände der betroffenen Gruppen, Menschenrechtler, Ausländerbeauftragten und Sozialverbände drohen allerdings wieder einmal gegen Falschbehauptungen im politischen Lärm unterzugehen.
Verfasst von Stefan am 07.03.05 20:50“Willkommen in meinem Betrieb. Hier sehen sie meinen Alten, meinen Schwulen, meinen Allah-Gläubigen und meinen Existenzialistischen Mitarbeiter. Oh. Ich vergaß. Meine weibliche Mitarbeiterin. Meinen Krüppel und dort hinten meine anderen vier Mitarbeiter. Da sind zwar auch zwei Frauen dabei, naja: Fred hinkt und Nancy glaubt gerade in Moment an Buddah, denke ich. Könnte auch so ein indischer Gott sein, das wechselt häufiger mal. Aber die anderen habe ich wegen ihrer Kategorie eingestellt.” Puh.
Ich schätze die Idee, aber fürchte das Gesetz.
Dass die Europäische Union jetzt auch immer illiberaler wird. Gräulich. Ich frag' mich, wie soll eine Gesellschaft in der Lage sein, Diskriminierung zu überwinden, wenn sie zur Anerkennung der Kategorien und ihrer Wirksamkeit vom Staat gezwungen wird. Ich freue mich schon sehr darauf, meinen zukünftigen Job in einer Harcore-Lesben-Kneipe wegen Diskrimierung aufgrund von Geschlecht und Sexueller Orientierung einzuklagen. Das wird ein großer Spaß. Ich empfehle, sich sehr gut rechtsschutz-zu-versichern, sich überall zu bewerben und in allen Fällen zu klagen. Vielleicht sollte ich mal 'ne Theorie über systematischen Rechtsmißbrauch als Druckmittel der Zivilgesellschaft aufstellen. Je länger das Gesetz nicht zu stande kommt desto besser.
Tja… Ich schließ mich da an. Allerdings weiß ich nicht, ob die Prozesslawine kommt. Aber ich bin einfach ein großer Fan der Privatautonomie. Wenn jemand auf seinem Grund und Boden diskriminieren möchte sollte das, so scheiße wie ich das vielleicht finde, tun können. Auch das ist Freiheit. Da natürlich Freiheit auch immer die Freiheit der Andersdenkenden ist, kann der Staat eingreifen, aber nicht auf diese Weise. So wird Toleranz nicht gestärkt, so wird Rechtsbefolgung abgefragt.
Und Michael: Ich bewerb mich mit. Dann können wir zusammen beweisen, dass Heteros auch Menschen sind.
Tatsache war doch bislang, dass Diskriminierung weitgehend straflos blieb. Wenn dies durch dieses Gesetz wenigstens teilweise begrenzt wird, begrüsse ich das. Gleichzeitig halte ich es für unwahrscheinlich, dass bald jedes Unternehmen seine Quoten-Randgrüppler sammelt, nur um ja nicht unter diesem ach so knechtenden Gesetz zu leiden.
Deshalb: nur her damit.
Und um auch gleich an morgen zu denken: was wird denn mit genetischer Diskriminierung? Zum Beispiel, wenn Kinder aus Familien mit chronischen Krankheiten höhere Versicherungsprämien bezahlen müssen. Ist das ebenfalls schon durch das Gesetz behandelt? Immerhin sind einige genetische Kategorien (Geschlecht, bestimmte Behinderungen) bereits darin vorhanden.
Posted by: lambach am 08.03.05 10:36Auch in Zukunft wird jeder auf seinem “Grund und Boden” diskriminieren dürfen, da das Gesetz den privaten Nahbereich eindeutig ausspart. Niemand wird also weiterhin daran gehindert werden, einen Moslem oder eine Lesbe vom Einzug in die Einliegerwohnung auszuschließen. Diese Vorstellung ist eine der kolportierten Legenden, mit der sich die Wirtschaft vor dem lästigen Antidiskriminierungsschutz drücken will. Und wie erwähnt, geht es bei uns nicht einmal im Ansatz um “positive Diskriminierung” mit festen Einstellungsquoten. Weiterhin hat derjenige Arbeitgeber nichts zu befürchten, der nicht diskriminiert.
Und was Versicherungen betrifft, so sollen dort nun, an die aktuelle Lebensentwicklung angepasst, Männer und Frauen gleich gestellt werden.
Posted by: Stefan am 08.03.05 12:29Wird nichts draus Philip: §8.1.1 sagt uns:
1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen
1. des Geschlechts ist zulässig, wenn das Geschlecht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist;
Posted by: michael am 08.03.05 13:17So sehr ich die Idee auch begrüße, nehme ich an, daß es mal wieder ein bürokratischer Papiertiger wird. Der Mittelstand hat mit noch einer Verordnung mehr zu kämpfen die verwaltet werden will. Das kommt dann in die gleiche Kategorie wie getrennte Sanitär-Anlagen in Kleinbetrieben oder der Datenschutzbeauftragte für die Fleischerei Müller. So traurig es auch ist, mit einem Gesetz schafft man keinen moralischen Mißstand ab.
Posted by: Alex am 08.03.05 17:30