15.02.05
Es gehört euch, Teil I
Demokratie ist mehr als nur die Wahl alle paar Jahre. Als Bürger hat man noch einige weitere Rechte, die jedoch nur allzu selten genutzt werden. Ein kleines Beispiel ist das Gesetz zur Umweltinformation. Dieses Recht gibt es zwar schon seit 1994, aber zum 14. Februar 2005 wurde eine EU-Richtlinie darin aufgenommen, die alle Verwaltungsstellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet.
Siehe die entsprechende Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums und den Gesetzestext.
Freundlicherweise gibt es bereits seit längerem ein Internetportal, ebenfalls vom BMU, das einen bei der Wahrnehmung seiner Informationsrechte unterstützen soll.
Es geht sogar noch weiter: nach dem BMU basiert die neue Gesetzgebung auf der Aarhus Konvention, die bislang nur teilweise in deutsches Recht umgesetzt worden ist. In den Worten des BMU bedeutet dies:
"Die im Rahmen der UN völkerrechtlich vereinbarte Aarhus-Konvention legt neben dem Zugang zu Umweltinformationen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Informationen und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Gerichten in Umweltangelegenheiten fest. Auch diese weitergehenden Regelungen werden in Kürze in einem Gesetz umgesetzt werden."